Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 I/01 einstimmig an.
"Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2012 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 556.176,72 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 471.457,70 € wie folgt verwendet werden soll:
1. 260.022,26 € Personalkostenrücklage
2. 61.599,54 € Vortrag Sachkosten nach 2013; davon
21.279,56 € Ausgleich des Fehlbetrages Sachkosten 2013 entsprechend 2012,
17.120,90 € Ausgleich Selbstabschließerkonten* 2013 und
23.199,08 € Ausgleich Mehrbedarf bei Fahrt- u. weiteren Sachkosten 2013;
3. 32.715,00 € Vortrag Baumittel nach 2013 und
4. 100.000,00 € Betriebsmittelrücklage (Sanierung Superintendentur)
5. 17.120,90 € Ausgleich der Selbstabschließerkonten 2012
*Kirchenmusik (0210.01), Gemeindepädagogik (0430.01), Jugendarbeit (1120.01) und Notfallseelsorge (1940.01)."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/02 einstimmig bei einer Enthaltung an.
"Die Kreissynode beschließt nachfolgende Änderungen der Finanzsatzung, welche die Abweichungen von der geltenden Finanzordnung regelt: In der Finanzordnung des Ev. Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (von der Synode am 18. Februar 2012 beschlossen) wird als § 5a neu eingefügt:
§ 5a Eigene EinnahmenGemäß § 5 Abs. 2 der Finanzverordnung (FVO) der EKBO gelten folgende Absetzungen von den eigenen Einnahmen der Kirchengemeinden:
1. 6.000,- € pauschal für jede dienstlich genutzte Pfarrdienstwohnung.
2. Die jährlichen Rückzahlungen für Darlehen, die aus eigenen Einnahmen finanziert werden.
3. Personalkosten der Kirchengemeinden, die ebenfalls aus eigenen Einnahmen finanziert werden und ggf. in einem Stellenplan der Kirchengemeinden festgestellt werden.
4. Der Abzugsbetrag bei Mieteinnahmen beträgt pauschal für laufende Instandhaltungskosten 30% und für die Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage 20% von den jeweils tatsächlichen Mieteinnahmen. Sollten die tatsächlichen Kosten für Instandsetzungen die Pauschale überschreiten, sind diese anwendbar, wenn die Ausgaben als unabwendbar nachgewiesen wurden."
Der Text der Finanzsatzung ist hier nachzulesen.
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/03 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und sieben Enthaltung an.
"Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2014 mit 62,84 Sollstellen (66,19 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.260.388,- €. Die Differenz von 3,35 VbE (Vollbeschäftigteneinheit) zwischen Ist und Soll und die Stellenausweitung im Bereich Krankenhausseelsorge wird durch Rücklagen, Fremdfinanzierung, dem Fonds zur Stellenfinanzierung und der Festlegung von künftig wegfallenden Stellen (kw-Vermerke) abgesichert."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/04 einstimmig bei einer Enthaltung an.
"Der Haushalt des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.471.867,00 Euro beschlossen."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/05 einstimmig an.
"Die Synode beschließt an Hand des vom Kreiskirchenrat vorgelegten "Fünf-Punkte-Papiers" eine Strukturkommission für den Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg zu bilden."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/06 einstimmig an.
"Die Synode fordert den Kreiskirchenrat auf, in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften Bau und Finanzen (sowie Struktur), zu prüfen, wie die Gemeinden bei der Erhaltung ihrer Kirchengebäude mittelfristig unterstützt werden können. Der Herbstsynode 2014 sollen die Ergebnisse vorgelegt und Vorschläge unterbreitet werden, die den optimalen Einsatz der kreiskirchlichen Baumittel gewährleisten."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/07 einstimmig an.
"Die Kreissynode beschließt folgende kreiskirchlichen Kollekten:
19. Januar 2013 - Telefonseelsorge Potsdam
01. Juni 2014 - cafe contakt in Brandenburg
03. August 2014 - Jugendarbeit des Kirchenkreises
16. November 2014 - Litauenhilfe."
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/08 einstimmig an.