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Strukturentwicklung im EKMB.

31.03.2026

„Sinn und Form“ heißt eine Literaturzeitschrift, die seit 77 Jahren die gesellschaftlichen Veränderungen hierzulande überlebt hat und 6x im Jahr erscheint. Als ich kürzlich ein Exemplar in der Hand hielt, dachte ich: Ja, das könnte auch die „Überschrift“ über das Wirken der AG Struktur in den letzten beiden Legislaturperioden gewesen sein. Wir kümmerten uns um Sinn und Form unserer protestantischen Kirche und der Sinn ging vor, das Ansinnen stand immer an erster Stelle: unsere christlichen Überzeugungen, die Verkündigung unseres Glaubens durch Wort und Musik, das Gemeindeleben, gesellschaftliche Teilhabe und mehr Gemeinsinn als Eigensinn. Dann erst kamen die Fragen zur Form der Organisation: die hauptamtlichen Stellen, die Verteilung der Dienste und Aufgaben, der Haushalt und die Abstimmungen in den zahlreichen Gremien, um dem Sinn von Kirche möglichst viel Raum zu geben.

Sechs statt bisher vier Regionen arbeiten in Zukunft eng zusammen.

In der Herbstsynode 2025 sind zwei wichtige Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Struktur gefasst worden. Um diese besser erklären zu können, möchte ich kurz die Historie der letzten 12 Jahre aufgreifen. In der Synodalzeit 2014-19 ist der große, aus ehemals 3 Kirchenkreisen zusammengeschlossene EKMB zunächst in 4 Regionen eingeteilt worden und die 30 Pfarrbereiche waren entsprechend 2x 7 und 2x 8 den Regionen zugeordnet. Dazu ließ sich gut ein Verteilungssystem einrichten, nach welchen Kriterien die hauptamtlichen Stellen verteilt werden und welchen Proporz die Dienstarten Pfarrdienst, Gemeindepädagogik und Kirchenmusik etwa haben sollen. Dann kam noch die Gemeinde Werder zu uns und 2019 hatten wir damit eine etwa ausgewogene Struktur …

In der Synodalzeit 2020-25 hat die AG Struktur auf Veränderungen eingehen müssen, die das bestehende Strukturmodell mehr und mehr infrage stellten. Nicht so sehr die rückläufigen Gemeindegliederzahlen um 2% je Jahr (im letzten Jahr sogar 3,2%), zum Teil die wenig steigenden oder gleichbleibenden Kirchensteuerzuweisungen zum EKMB, aber vor allem die stark steigenden Personalkosten, die sich am „Öffentlichen Dienst“ orientieren, führen dazu, dass zzt. schon 24 Pfarrstellen der 30 Bereiche nicht mehr voll besetzt werden könnten. Was nützt dann ein Verteilungsmodell, wenn nach Ruhestand oder Wechsel in der Gemeide X-Y z.B. nur noch eine 52%-Pfarrstelle ausgeschrieben werden könnte? Solche Teilstellen führen selten zu guten Bewerbungen und bleiben eher vakant. Besonders betroffen sind kleinere Gemeinden im ländlichen Raum. Das bedeutet, dass volle Besetzungen künftig nur möglich sein werden, wenn die Pfarrbereichsstellen aufgelöst und „kooperative Flächenbereiche“ geschaffen werden, in denen mindestens 3 (volle) Pfarrstellen die Gemeinden betreuen. Zwischenzeitlich gab es hierfür den Arbeitsnamen „Pastoralraum“, die Synode hat aber beschlossen, dass der Name „Region“ bleiben soll, nicht nur als Fläche, sondern auch als Gestaltungsraum kirchlichen Lebens mit allen Mitarbeitenden: Pfarrerinnen, Gemeidepädagoginnen und Kirchenmusikerinnen. Ein großer Vorteil kooperativer Aufgabenwahrnehmung ist, dass die Mitarbeiterinnen mehr gabenorientiert arbeiten können – eine Pfarrperson in einer Gemeinde muss immer alles machen…
Die ehemaligen Regionen I (Brandenburg) und II (Lehnin, Werder) bleiben auch künftig als Fläche und Gestaltungsraum erhalten, die Regionen III (von Saarmund über Beelitz bis Treuenbrietzen) und IV (von Golzow über Bad Belzig bis Niemegk) haben sich jeweils in einen Nord- und einen Südbereich geteilt, so dass der EKMB nun 6 neue Regionen hat, wie dargestellt. Die Gemeindegliederzahlen sind vom 1.126 und die Pfarrstellen in den Regionen laut Stellenplan 26/27. Das war der erste zukunftsweisende Beschluss.

Die Synode hat weiterhin beschlossen, dass künftig alle Pfarrstellen bei Neubesetzung (oder freiwilligem Wechsel der momentanen Stelleninhaber*innen) durch die Körperschaft „Kirchenkreis“ angestellt werden, also auf Beschluss des Kreiskirchenrates. Das ist ein weitgehender Eingriff in die protestantische Freiheit von Gemeinden bei der Wahl von Pfarrpersonen. Ja, aber wenn künftig nur noch wenige Gemeinden im EKMB diese Freiheit wahrnehmen können, muss nach machbaren Alternativen gesucht werden. An der künftigen Besetzung von Pfarrstellen werden nun alle GKR der Region beteiligt, wo der Pfarrdienst tätig wird. Die alternierende konsistoriale Besetzung entfällt ganz, das stärkt also insgesamt das Gemeindevotum, an das der Kreiskirchenrat gebunden sein soll. Hierzu muss in der nächsten Synodalperiode eine Satzung erarbeitet werden, die vor allem das Vertrauen der wählenden Gemeinden in die kirchenrechtlich nicht zu unterschätzenden Anstellungs- und Zuordnungsprozesse sichern soll. Als Ehrenamtler sehe ich insgesamt die Verantwortung und Mitbestimmung der Gemeinden hervorgehoben und bei eintretenden Personalveränderungen hat der Kirchenkreis eine erleichterte Reaktionsmöglichkeit.

Apropos Vertrauen: Das ist doch immer die Grundlage all unseres Engagements im christlichen Kontext. Ich habe oft erfahren, dass uns Vertrauen trotz aller Veränderungen bisher getragen hat und glaube, dass dieses auch in der nächsten Synode verlässlich sein wird.

Auf die erste Seite des Abschlussberichtes der AG Struktur hatte ich geschrieben:
> Gut gegliederte Arbeit schafft Freiräume und den Blick auf das Wesentliche -
Verkündigung und Gemeindeleben
<
Es bleibt eine anhaltende Motivation, sich um Sinn und Form im Kirchenkreis zu kümmern.

Von Dr. Thomas Götze. Er ist Mitglied der AG Struktur.