Auch die Aufgaben der MAV sind mit denen von Betriebs‐ und Personalrat vergleichbar.
Hier im Kirchenkreis setzen sie sich für die Mitarbeitenden im Evangelischen Kirchenkreis und der in den Kirchengemeinden Angestellten ein. Sie nennen sich daher Gemeinsame Mitarbeitendenvertretung (GemMAV).
Die Mitarbeitenden, die im beamtenrechtlichen Anstellungsverhältnis stehen, werden durch die Pfarrvertretung der EKBO betreut.