Beschlüsse
Folgende Beschlüsse wurden gefasst.
Die Kreissynode wählt folgende Kreiskirchliche Kollekten für 2022:
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste
Jugendhaus des EKMB „cafe contact“ - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel
Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Geschichtenwerkstatt des EKMB
Hilfe für Litauen
Projekt „Kirche auf der LaGa“-Landesgartenschau Beelitz 2022
Noch vor der digitalen Kreissynode war für Sonntag, den 01.01.2022, bereits eine Kollekte für den Kirchenkreis bestimmt. Der Kreiskirchenrat des EKMB hat auf seiner Sitzung am 08.12.2021 beschlossen, dass die kreiskirchliche Kollekte am 01.01.2022 für den Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. bestimmt sein soll.
Somit war nur noch für sechs Sonntage im Jahr 2022 die kreiskirchliche Kollekte zu wählen.
Den gewählten Anträgen werden in der nächsten KKR-Sitzung am 09. Februar 2022 die Sonntage zugeordnet.
„Die Kreissynode beschließt die vorgelegten Haushaltspläne des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2022 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.156.407,00 € in Einnahme und Ausgabe und für das Jahr 2023 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.156.407,00 €. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“
Abstimmungsergebnis: 43/1/9 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 3/013 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 9 Enthaltungen angenommen.
Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.
„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für die Jahre 2022/2023 mit 71,53 Sollstellen und 72,05 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.732.668,00 €.“
Abstimmungsergebnis: 40/7/6 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/012 ist mehrheitlich mit 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2020 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 1.197.197,37 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 738.785,35 € beträgt.
Verwendung der Überschüsse:
Im Ergebnis enthalten ist der Überschuss 2019 i.H.v. 483.312,65 €.
Von diesem sind gebunden zur Finanzierung des Stellenplans 2021: 177.565,00 €
zur Finanzierung des Stellenplanes 2022 sind gebunden: 402.995,00 €
zur Finanzierung des Stellenplanes 2023 sind gebunden: 158.225,35 €.“
Abstimmungsergebnis: 46/1/6 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/011 ist mit 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen angenommen.