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So ermöglichen wir neue Wege im EKMB.

Hier machen wir die von der Synode gefassten Beschlüsse der ersten (2012-2013) zweiten (2014-2019) und dritten Legislaturperiode (seit 2020) des EKMB verfügbar, sortiert nach Aktualität.

2025

„Die Kreissynode beschließt den vorliegenden Entwurf der Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg vom 11. Februar 2025.“ 

Abstimmungsergebnis: 42/4/4 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/031 ist mit 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

Beschluss-Nr.: EKMB 3/032 – März 2025, Jahresrechnung EKMB 2023

Die Kreissynode beschließt die vorgelegte Jahresrechnung 2023 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem wirtschaftlichen Ergebnis ohne SAS in Höhe von 2.542.865,85 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Der Gesamtüberschuss beträgt 1.233.727,28 €.

Der Überschuss soll wie folgt verwendet werden:

1.542.640,20 €  - Ausgleich SAS HH-Stelle Bau KIZ 0312.01
8.097,28 € - Ausgleich SAS HH-Stelle ehem. Mobikids 1100.01 (jetzt Jugendbus Region Lehnin)
250.000,00 €  - Bildung Verwaltungsrücklage KVA
265.726,65 €  - Aufstockung Personalkostenrücklage
51.196,49 €  - Aufstockung Gemeindeprojektfonds auf 130.000,00 € 

  425.205,23 €  - Haushaltsrest wird nach 2024 übertragen.“

Abstimmungsergebnis: 47/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/032 ist mit 3 Enthaltungen angenommen.

2024

(EKMB 3/028 – November 2024)

„Die Kreissynode beschließt folgende Änderung im Stellenplan EKMB 2024/2025 für Region 1 (Brandenburg):

Der KW-Vermerk bei der Pfarrstelle „Dom mit Öffentlichkeitsarbeit“ (Zeile 3) wird entfernt (von 0,50 auf 0) und der KW-Vermerk bei der Pfarrstelle „Ev. KG Havelsee“ (Zeile 5) von 0,25 auf 0,75 erhöht.“

Abstimmungsergebnis: 42/0/4 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/028 ist mit 4 Enthaltungen angenommen.

(EKMB 3/029 – November 2024)

„Die Kreissynode gestattet den Kirchengemeinden des EKMB für erforderliche Nachwahlen von Synodalen zur Kreissynode bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode von den Vorgaben der Handreichung des Präsidiums der Kreissynode zur Wahldurchführung (ausgegeben am 6. Januar 2020) im Lichte der erfolgten Fusionen der Kirchengemeinden abzuweichen.“

Abstimmungsergebnis: 45/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/029 ist mit 1 Enthaltungen angenommen.

(EKMB 3/030 – November 2024)

„Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für das Jahr 2025:

Kollektenzweck

  • Sozialdiakonische Arbeit des Ev. Jugendhauses cafe contact – Antrag von Herrn Menzel, Leiter der soz.-diak. Arbeit

  • Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. – Antrag von Dr. Volker Neugebauer, Vorstandsmitglied

  • TelefonSeelsorge Potsdam – Antrag von Beate Müller, Leiterin der TelefonSeelsorge Potsdam

  • CVJM Region Bad Belzig – Antrag von Dr. Christiane Moldenhauer (Vorsitzende Vorstand) und Jan Schneider (Leitender Mitarbeiter)

  • Pflege der Sternenkindergrabstelle auf dem Neustädtischen Friedhof – Antrag von der Ev. Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg a.d.H., Pfr. Jens Meiburg

  • Kinderhospiz Dr. Carl Wolff in Hermannstadt/Sibiu in Siebenbürgen Rumänien – Antrag von Ev. St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde Brandenburg, Pfr. Philipp Mosch

  • Frühstückstreff LEBENSWER(T)K – Antrag vom Diakonischen Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V., Geschäftsführerin Claudia Wipfli

  • PfadfinderInnenarbeit des VCP-Stammes „Willi Frohwein“ in Werder (Havel) – Antrag von der Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel), Pfr. Jonas Börsel

Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 45/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/030 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 3-027 – März 2024]

„Die Kreissynode steht aktiv ein für Demokratie und zeigt als Kirche Haltung. Deshalb schließt sich die Kreissynode des EKMB dem Aufruf „Brandenburg zeigt Haltung“ an und bittet Präses und Superintendenten diesen für den EKMB gemeinsam zu zeichnen. Die Kernforderungen des Aufrufs lauten:

Die Lage ist ernst. Es ist an der Zeit, Haltung zu zeigen!

  • Wir setzen uns ein für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Brandenburg.

  • Wir stehen ein für eine vielfältige und solidarische Gesellschaft.

  • Wir treten ein für eine offene Diskussion, sachliche Debatten und respektvollen Umgang miteinander.

  • Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen in ihrer Verschiedenheit akzeptiert und respektiert werden. Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz, Hass und Ausgrenzung haben hier keinen Platz.“

Abstimmungsergebnis: 55/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/027 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 3-026 – März 2024]

„Die Kreissynode beschließt den Vorschlag des Kreiskirchenrates und des Arbeitskreises (Ak) Gebäudepriorisierung zur Einordnung der Kirchengebäude im EKMB gemäß dem Text und der Tabelle Priorisierung Kirchengebäude vom 16.03.2024 (Anlage zum Beschluss).“

Abstimmungsergebnis: 46/4/5 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/026 ist mit 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3-025 – März 2024]

„Die Kreissynode beschließt das beiliegende Konzept für einen grenzwahrenden Umgang und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg.

Die Evaluation dieses Schutzkonzeptes wird auf der Frühjahrssynode am 15.02.2025 vorgelegt und diskutiert.“

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/025 ist einstimmig angenommen.

  1. Die Selbstverpfichtungserklärung soll von allen hauptamtlich Mitarbeitenden unterschrieben werden – vorbehaltlich der Zustimmung der MAV.

Abstimmungsergebnis: 49/2/2 (Ja / Nein / Enthaltung)

Dem Änderungsantrag Nr. 1 wurde mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

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  1. Das erweiterte Führungszeugnis soll von allen hauptamtlich Mitarbeitenden vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: 50/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Dem Änderungsantrag Nr. 2 wurde mit 3 Enthaltungen zugestimmt.

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  1. Das Konzept wird erstmals auf der Frühjahrssynode 2025 evaluiert.

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Dem Änderungsantrag Nr. 3 wurde einstimmig zugestimmt.

2023

[EKMB 3-024 – November 2023]

„Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für das Jahr 2024:

Kollektenzweck

  • Kinderhospiz Dr. Carl Wolff in Hermannstadt/Sibiu in Siebenbürgen Rumänien – Antrag von Ev. St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde Brandenburg

  • Sozialdiakonische Arbeit des Ev. Jugendhauses cafe contact – Antrag von Herrn Menzel, Leiter der soz.-diak. Arbeit

  • TelefonSeelsorge Potsdam – Antrag von Beate Müller, Leiterin der TelefonSeelsorge Potsdam

  • Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. – Antrag von Dr. Volker Neugebauer, Vorstandsmitglied

  • Würdevolle Gestaltung und Pflege der Sternenkindergrabstelle auf dem Neustädtischen Friedhof – Antrag von der Ev. Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg a.d.H. und Klinikseelsorgerin Felicitas Haupt

  • Frauenhaus Brandenburg an der Havel – Antrag von der Ev. Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg a.d.H.

  • Aktion Sühnezeichen Friedensdienst – Antrag von Jutta Weduwen, Geschäftsführung Aktion Sühnezeichen Friedensdienst

Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 50/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/024 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 3-023 – November 2023]

„Die Kreissynode beschließt die vorgelegten Haushaltspläne des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2024 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.811.440,00 € in Einnahme und Ausgabe und für das Jahr 2025 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.763.440,00 € in Einnahme und Ausgabe.

Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“

Abstimmungsergebnis: 48/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/023 ist mehrheitlich mit 3 Enthaltungen angenommen.

Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.

[EKMB 3-022 – November 2023]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für die Jahre 2024/2025 mit 70,54 Sollstellen und 72,01 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 5.322.433,00 €.“

Hinweis zum Beschluss:
Der Kreiskirchenrat wird in seiner nächsten Sitzung die Klarstellung der Unrichtigkeit im Sollstellenplan bezüglich der Pfarrstelle der Ev. KG Langerwisch-Wilhelmshorst durch eine entsprechende Formulierung im Protokoll der Herbstsynode beschließen.

Abstimmungsergebnis: 45/1/5 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/022 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3-021 – November 2023]

„Die Kreissynode nimmt, vorbehaltlich der Prüfung durch die kreiskirchliche Rechnungsprüferin, die vorgelegte Jahresrechnung 2022 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem wirtschaftlichen Ergebnis ohne SAS und ohne Überschuss aus 2021 von 341.766,36 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Nach Abzug der Abführungen an den Kirchenkreis Potsdam verbleibt ein Gesamtüberschuss 2021 – 2022 in Höhe von 1.121.552,82 €.

Die Überschüsse 2021-2022 sollen wie folgt verwendet werden:

21.485,72 €
- zum Ausgleich des Selbstabschließers Gemeindehaus Goethestr. Lehnin (Betriebs- und Heizkosten)

240.734,04 €
- zur Aufstockung des Technikfonds (Stand: 109.265,96 €; HHSt SB 91/5220.18)

32.413,51€
- zur Aufstockung des Gemeindeprojektfonds (Stand: 67.586,49 € HHSt SB91/5220.18)

417.340,00 €
- Differenzausgleich für die Personalkosten 2024

- Rest (409.579,55) separiert in den laufenden Haushalt.“

Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/021 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 3-020 – November 2023]

„Die Kreissynode nimmt, vorbehaltlich der Prüfung durch die kreiskirchliche Rechnungsprüferin, die vorgelegte Jahresrechnung 2021 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem wirtschaftlichen Ergebnis ohne SAS von 835.978,23 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Der gesamte Überschuss wurde in das Jahr 2022 übertragen und ist in der Jahresrechnung 2022 gesondert ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/020 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 3-019 – November 2023]

Der Beschluss wird auf die Kreissynode im Frühjahr 2024 vertagt.

[EKMB 3-018 – März 2023]

„Die Kreissynode beschließt die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg gemäß §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 2 Finanzgesetz in Verbindung mit Artikel 42 Abs. 2 Grundordnung.“

Abstimmungsergebnis: 46/1/7 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/018 ist mit einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen angenommen.

2022

[EKMB 3-017 – November 2022]

"Die Kreissynode beschließt, einen Antrag an das Konsistorium und die Landessynode der EKBO zu stellen, zur Einrichtung einer landeskirchlichen Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Brandenburg an der Havel mit einem Stellenumfang von 25%.”

Abstimmungsergebnis: 46/1/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/017 ist mit 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen angenommen

[EKMB 3-016 – November 2022]

„Die Kreissynode beschließt den Stellenplan wie folgt zu ändern:

Die Stelle in der Krankenhausseelsorge, zuletzt besetzt mit Frau Bettina Radcke, wird gestrichen. Die Stelle hat einen Beschäftigungsumfang von 50 % und ist im Stellenplan Blatt „Kirchenkreis“, Zeile 9 mit Kosten von 32.679 € p.a. eingeplant. Darin sind 22.711 € aus Finanzanteilen bzw. Kirchensteuermitteln eingeplant. Der weitere Anteil in Höhe von 9.968 € ist aufgrund einer vertraglichen Bindung mit dem Asklepios-Klinikum in Brandenburg an der Havel eingeplant.

Die Stelle mit Verantwortlichkeit für IT, zuletzt besetzt mit Herrn Johannes Becker, wird um 50 % auf insgesamt 100 % Beschäftigungsumfang erhöht. Gleichzeitig wird der Aufgabenbereich der Stelle auf „Öffentlichkeitsarbeit“ geändert. Die bestehende Stelle ist im Stellenplan Blatt „Kirchenkreis“, Zeile 18 mit Kosten von 28.418 € p.a. geplant. Durch die Erhöhung des Beschäftigungsumfanges sind Kosten von 56.836 € p.a. zu erwarten. Die zusätzlich zu erwartenden Kosten werden nach Stellenbesetzung durch die ungebundenen Mittel aus der o. g. Streichung in der Krankenhausseelsorge in Höhe 22.711 € kompensiert. Die fehlende Differenz in Höhe 5.707 € steht aufgrund der seit mehreren Monaten unbesetzten Stellen von Frau Radcke und Herrn Becker zur Verfügung.

Auf eine erneute schematische Darstellung des Stellenplans wird verzichtet. Der gültige Stellenplan liegt zur Übersicht an.”

Abstimmungsergebnis: 49/1/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/016 ist mit einer Gegenstimme angenommen

[EKMB 3-015 – November 2022]

„Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für 2023:

Kollektenzweck

  1. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. -Naturnahes Lernen- Wildnis- und Erlebnispädagogik an der Grundschule am Beetzsee in Radewege

  2. Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst

  3. Jugendhaus des EKMB „cafe contact“ – Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  4. Kältebus des DRK-Kreisverbandes in Brandenburg an der Havel

  5. Kältebus der Berliner Stadtmission

  6. Tafel Potsdam Ausgabestelle für den Raum Werder – Unterstützung bei der Einrichtung einer neuen Ausgabestelle in Werder

  7. Telefonseelsorge Potsdam – Ausbildung und Unterstützung der Ehrenamtlichen/ Gewährleistung der Arbeit

Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 48/0/2 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/015 ist einstimmig mit zwei Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3-014 - Januar 2022]

Die Kreissynode wählt folgende Kreiskirchliche Kollekten für 2022:

  1. Aktion Sühnezeichen Friedensdienste

  2. Jugendhaus des EKMB „cafe contact“ - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  3. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark

  4. Geschichtenwerkstatt des EKMB

  5. Hilfe für Litauen

  6. Projekt „Kirche auf der LaGa“-Landesgartenschau Beelitz 2022

Noch vor der digitalen Kreissynode war für Sonntag, den 01.01.2022, bereits eine Kollekte für den Kirchenkreis bestimmt. Der Kreiskirchenrat des EKMB hat auf seiner Sitzung am 08.12.2021 beschlossen, dass die kreiskirchliche Kollekte am 01.01.2022 für den Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. bestimmt sein soll.

Somit war nur noch für sechs Sonntage im Jahr 2022 die kreiskirchliche Kollekte zu wählen.

Den gewählten Anträgen werden in der nächsten KKR-Sitzung am 09. Februar 2022 die Sonntage zugeordnet.

[EKMB 3/013 – Januar 2022]

„Die Kreissynode beschließt die vorgelegten Haushaltspläne des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2022 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.156.407,00 € in Einnahme und Ausgabe und für das Jahr 2023 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.156.407,00 €. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“

Abstimmungsergebnis: 43/1/9 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/013 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 9 Enthaltungen angenommen.

Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.

[EKMB 3/012 – Januar 2022]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für die Jahre 2022/2023 mit 71,53 Sollstellen und 72,05 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.732.668,00 €.“

Abstimmungsergebnis: 40/7/6 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/012 ist mehrheitlich mit 7 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3/011 – Januar 2022]

Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2020 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 1.197.197,37 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 738.785,35 € beträgt.

Verwendung der Überschüsse:
Im Ergebnis enthalten ist der Überschuss 2019 i.H.v. 483.312,65 €.
Von diesem sind gebunden zur Finanzierung des Stellenplans 2021: 177.565,00 €
zur Finanzierung des Stellenplanes 2022 sind gebunden: 402.995,00 €
zur Finanzierung des Stellenplanes 2023 sind gebunden: 158.225,35 €.“

Abstimmungsergebnis: 46/1/6 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/011 ist mit 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen angenommen. 

2021

[EKMB 3/010 – April 2021]

„Die Kreissynode des EKMB nimmt das Gemeindestrukturgesetz als einen positiven Weg wahr, Gemeindeleben vor Ort zu erhalten und gleichzeitig Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und damit zu erleichtern.

Die Landessynode wird gebeten, auf ihrer Herbsttagung die Größe für Kirchengemeinden als eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit einer Mindestmitgliederzahl von 300 festzulegen.“

Abstimmungsergebnis: 38 / 7 / 13 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/010 ist mehrheitlich mit 7 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3/009 – April 2021]

„Die Kreissynode verabschiedet das vorliegende Kooperationspapier zwischen der Arbeitsgruppe Haushalt und Finanzen (AGHF) und dem Kreiskirchenrat (KKR).“

Abstimmungsergebnis: 47 / 0 / 8 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/009 ist einstimmig bei 8 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3/008 – Januar 2021]

„Die Kreissynode beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für den Umbau und die Erweiterung des Gemeindehauses Lehnin (Goethestraße 14, 14797 Kloster Lehnin) zum Kirchenkreiszentrums des EKMB auf Grundlage des angefügten Finanzierungsplanes des Kirchlichen Verwaltungsamtes (KVA) auf voraussichtlich
4 Mio. Euro.“

Abstimmungsergebnis: 35 / 11 / 12 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/008 ist mehrheitlich mit 11 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3/006 – Januar 2021]

„Die Kreissynode beschließt, folgende Mittel für die Finanzierung der Personalstelle Projektkoordinator/in zur Vorbereitung und Durchführung der LAGA 2022 in Beelitz umzuwidmen:

  • 25 T EUR – DSP-Stelle Region 1 Gemeindepädagogik mit BU 40% im Zeitraum 09/20-08/21

  • 21,5 T EUR – DSP-Stelle Region 3 Jugendarbeit mit BU 50% (unbesetzt) aus dem Haushalt 2020

  • 7,5 T EUR – aus dem Haushalt 2020 bisher nicht verwendete Mittel der Flüchtlingsarbeit

  • 7,5 T EUR – aus dem Haushalt nicht verwendete Verstärkungsmittel

  • 2,5 T EUR – Rücklage Reformationsjubiläum.“

Abstimmungsergebnis: 43/10/5 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/006 ist mehrheitlich mit 10 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen

[EKMB 3/005 – Januar 2021]

„Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für das Jahr 2021:

Kollektenzweck

  1. Jugendhaus des EKMB "cafe contact" - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  2. Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst

  3. Telefonseelsorge Potsdam – Ausbildung und Unterstützung der Ehrenamtlichen/ Gewährleistung der Arbeit

  4. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. – Integration gegen Vereinsamung hilfebedürftiger Menschen

  5. Talitha Kumi - Schule in Beit Jala in Trägerschaft des Berliner Missionswerk

  6. Hilfe für Litauen – Suppenküche, Einkauf von Lebensmitteln für Kleinstrentner

  7. Ev. Posaunenarbeit – Nachwuchsausbildung und Bläserweiterbildung

Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 55/1/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/005 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen.

[EKMB 3/004 - Januar 2021]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2021 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.862.237,00 € in Einnahmen und Ausgaben. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“

Abstimmungsergebnis: 47/2/9 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 3/004 ist mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur
ausgelegt.

[EKMB 3/003 - Januar 2021]

"Die Kreissynode beschließt, den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2021 mit 72,93 VZÄ Sollstellen und 73,85 VZÄ Ist-Stellen mit 0,92 VZÄ KW-Vermerken sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.409.870,00 EUR.“

Abstimmungsergebnis: 53/1/4 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/003 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 3/002 - Januar 2021]

"Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2019 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 863.379,35 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 483.312,65 € beträgt. Der Überschuss soll als Vortrag in das HH-Jahr 2021 erfolgen."

Abstimmungsergebnis: 54/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/002 ist einstimmig bei 3 Enthaltungen angenommen.

2020

[EKMB 3/001 – August 2020]

  1. Der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg besteht aus insgesamt 15 Personen (acht ehrenamtliche und sieben hauptamtliche Mitglieder). Vier Mitglieder [Superintendent, zwei stellvertretende Superintendentinnen oder Superintendenten sowie die oder der Präses der Kreissynode (Art. 52 Abs. 1 Nr. 1-3 GO)] sind kraft Amtes Mitglied des KKR – geborene Mitglieder. Die verbleibenden elf Mitglieder werden von der Synode direkt in den KKR gewählt – gekorene Mitglieder.

  2. Die sieben (maximal acht) Mitglieder des KKR aus dem Bereich der ehrenamtlichen Mitglieder (Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 GO) werden von der Synode nach der Neubildung aus ihren ordentlichen Mitgliedern gewählt. Sollte die oder der gewählte Präses dem Bereich der bei kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werken hauptamtlich Tätigen angehören, erhöht sich die Anzahl auf acht Mitglieder.

  3. Die Anzahl der zu wählenden hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden (maximal vier Mitglieder) teilt sich wie folgt auf:

  • zwei Mitglieder aus dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen (Art. 52 Abs. 1 Nr. 4 GO). Dabei ist – unter Berücksichtigung der Vertreterinnen bzw. Vertreter des Superintendenten und der Person der oder des Präses - eine Vertretung aller vier Regionen des Kirchenkreises zu gewährleisten. Sollte die oder der gewählte Präses dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen angehören, reduziert sich die Anzahl der hier zu Wählenden auf ein Mitglied,

  • ein Mitglied aus dem Bereich der beruflichen Mitarbeitenden aus den Arbeitsbereichen (Gemeindepädagogik, Jugendarbeit, Krankenhausseelsorge und Kirchenmusik),

  • ein Mitglied aus dem Bereich der kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werke (Art. 52 Abs. 1 Nr. 5 GO) und

  1. für die Mitglieder des KKR nach Artikel 52 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 der Grundordnung (GO) wird je ein vertretendes Mitglied personengebunden gewählt.“

Abstimmungsergebnis: 59/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/001 ist einstimmig angenommen.

2019

[EKMB 2/053 - November 2019]

Die Kreissynode stimmt der vorgelegten Satzung des EKMB über die Zusammensetzung der Kreissynode und die Vertretung der Mitglieder des Kreiskirchenrates vom 16. November 2019 zu. 

Abstimmungsergebnis: 49/1/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/053 ist mit einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/052 – November 2019]

Die Synode des EKMB nimmt den vorgelegten Finanzierungsplan an und beauftragt den Superintendenten - gemeinsam mit dem KKR und in Zusammenarbeit mit der AG Kirchenkreiszentrum sowie der AG Haushalt und Finanzen - das Projekt Kirchenkreiszentrum auf der Grundlage des Siegerentwurfes des Architektenwettbewerbes umzusetzen.

Die AG Haushalt und Finanzen übernimmt in Zusammenarbeit mit dem KVA die fortlaufende Kostenüberwachung und legt gemeinsam mit dem Superintendenten zu jeder Synode (Beginn: Frühjahrssynode 2020) bis zum Abschluss des Bauvorhabens über den finanziellen Status und den Baufortschritt einen schriftlichen Bericht vor, zu dem eine Aussprache erfolgt.

Zur Weiterentwicklung des Finanzierungsplans wird ein Finanzpuffer von 15 Prozent empfohlen und eine Kostenhöchstgrenze von 3 Mio. Euro festgelegt.

Präses Köhler-Apel informiert über das Ergebnis der geheimen Abstimmung. Es wurden 57 Stimmen abgegeben.

Abstimmungsergebnis: 34/18/5 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/052 ist mit 18 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

(EKMB 2/051 - November 2019)

Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für 2020: 

Kollektenzweck

  1. Diakonisches Werk Brandenburg an der Havel e.V. – Arbeit des Betreuungsvereins

  2. Jugendhaus des EKMB "cafe contact" - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  3. Telefonseelsorge Potsdam – Unterstützung/ Gewährleistung der Arbeit

  4. Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst

  5. „Hilfe für Litauen“ – Unterstützung der ev. Christen und Gemeinden in Litauen

  6. Posaunenarbeit – professionelle Unterstützung für die Nachwuchsarbeit

  7. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. – Lerngruppe für sozial-emotional auffällige Kinder

Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 51/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/051 ist einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/049 - November 2019]

Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2020 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.822.572,00 € in Einnahme und Ausgabe.

Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/049 ist einstimmig angenommen.

Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.

[EKMB 2/048 - November 2019]

Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2020 mit 72,23 Sollstellen und 72,65 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.414.661,00 € und 0,42 Stellen mit KW-Vermerk (KW künftig wegfallend).

Abstimmungsergebnis: 56/1/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/048 ist mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/047 – November 2019]

Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2018 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 935.427,28 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 589.552,65 € beträgt.

Verwendung des Überschusses:

  • 250.000,00 € – in den Pfarrhausfonds

  • 100.000,00 € – Rücklage für das Kirchenkreiszentrum

  • 50.000,00 € – Technikfonds

  • 10.000,00 € – Verteilung in die Regionen

  • 100.000,00 € - Rücklage für Ausgleichszahlung an den KK Potsdam für den KK-Wechsel der Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel)

  • 79.552,65 € - an die Kirchengemeinden nach GG

Abstimmungsergebnis: 58/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/047 ist einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/046 – März 2019]

Die Kreissynode bittet alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises, das Thema „Einladende Abendmahlspraxis“ zu diskutieren und sich am Diskurs in der Landeskirche zu diesem Thema zu beteiligen.

Rückmeldungen sind bis zum Juni 2019 an die Landeskirche unter abendmahl@ekbo.de oder auf der Onlineplattform unter www.ekbo.de/glaube/abendmahl erbeten.

Der Kreiskirchenrat wird beauftragt, sich in diese Debatte einzubringen und die Gemeinden zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: 53/2/3 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/046 ist mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/045 – März 2019]

Die Kreissynode beauftragt den KKR in Zusammenarbeit mit der AG Haushalt und Finanzen einen Gesamtfinanzierungsplan für das Kirchenkreiszentrum [gemäß dem Beschluss EKMB 2/043 – März 2019 (Standort Kirchenkreiszentrum)] zu erstellen. Dabei sollen mögliche Förderungen ausgelotet und beantragt werden. Der Finanzierungsplan ist der Kreissynode zur Herbsttagung 2019 zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 55/0/2 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/045 ist einstimmig mit zwei Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/044 – März 2019]

Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark–Brandenburg bittet die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz um einen Zuschuss in Höhe von 500.000,00 Euro für den notwendigen Bau eines Kirchenkreiszentrums.

Abstimmungsergebnis: 54/1/2 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/044 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/043 – März 2019]

Das Kirchenkreiszentrum des EKMB wird als Sanierung (einschließlich eines Anbaus) des Gemeindehauses der St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin in der Goethestraße 14 in Lehnin errichtet.

Für den Bau des Kirchenkreiszentrums wird es einen Architektenwettbewerb geben. Der Kreiskirchenrat soll in Zusammenarbeit mit der AG Kirchenkreiszentrum und in Abstimmung mit dem kirchlichen Bauamt zur nächsten Synode ein Ergebnis vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 53/0/4 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/043 ist einstimmig mit 4 Enthaltungen angenommen.

2018

[EKMB 2/042 November 2018]

Die Kreissynode beschließt die Verwendung der Überschüsse wie in der Anlage der Jahresrechnung 2017 dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 49/0/4 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/042 ist mit 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.

[EKMB 2/041 – November 2018]

Die Kreissynode beauftragt die AG Kirchenkreiszentrum, unter der Federführung des Superintendenten, bis zur Frühjahrssynode am 30.03.2019, für die beiden priorisierten Standorte (Neubau Stiftsgelände Kloster Lehnin und Anbau/ Sanierung Pfarrhaus Goethestraße Lehnin) konkrete Aussagen zur Realisierbarkeit (unter anderem Planungsrecht), Kosten, Raumstruktur, Finanzierung (einschließlich möglicher Förderungen) sowie Zeitplan zur Entscheidung vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 44/4/8 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/041 ist mit 4 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/039 – November 2018]

  1. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Tagung der Kreissynode des EKMB im Sinne des Artikels 45 Absatz 1 Grundordnung (GO) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) i. V. m. § 2 Absatz 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kann mittels Brief oder per E-Mail an die ordentlichen Mitglieder der Kreissynode erfolgen. Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Kreissynode des EKMB in der Superintendentur.

  2. Der Vorbereitungs- und Informationsstand aller stellvertretenden Synodalen soll verbessert werden, damit Diskussionsprozesse besser nachvollzogen werden können und im Vertretungsfall schneller und qualifizierter reagiert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten alle stellvertretenden Synodalen ab der Frühjahrstagung der Kreissynode am 30. März 2019 die Einladung nebst Anlagen - parallel zur Einladung an die ordentlichen Mitglieder - per E-Mail.

  3. Eine Übermittlung der Einladung per E-Mail darf nur durch die Geschäftsstelle der Kreissynode des EKMB in der Superintendentur und nur dann erfolgen, wenn das ordentliche Mitglied bzw. der oder die stellvertretenden Synodalen dem vorher zugestimmt haben. Die Zustimmung ist zu dokumentieren und jederzeit widerrufbar.“

Abstimmungsergebnis: 50/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/039 ist einstimmig angenommen mit 1 Enthaltung.

[EKMB 2/038– November 2018]

Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für 2019:

Kollektenzweck

  1. Diakonisches Werk Brandenburg an der Havel e.V. – Arbeit des Betreuungsvereins

  2. Jugendhaus des EKMB "cafe contact" - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  3. Telefonseelsorge Potsdam – Unterstützung/ Gewährleistung der Arbeit

  4. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. – Verbreitung des Leistungsangebotes

  5. Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst

  6. „Hilfe für Litauen“ – Unterstützung der ev. Christen und Gemeinden in Litauen

  7. Posaunenarbeit – Unterstützung Bläserworkshop und Teilnahme Kirchentag

Sie beauftragt den Kreiskirchenrat mit der weiteren Umsetzung.

Abstimmungsergebnis: 51/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/038 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/037– November 2018]

Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2019 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.486.435 € in Einnahmen und Ausgaben. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.

Abstimmungsergebnis: 49/0/4 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/037 ist einstimmig angenommen mit 4 Enthaltungen.

Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.

[EKMB 2/036 November 2018]

Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2019 mit 73,15 Sollstellen und 73,15 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.162.007 €.

Abstimmungsergebnis: 52/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/036 ist mit 1 Enthaltung einstimmig angenommen.

[EKMB 2/035 – November 2018]

Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2017 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 949.555,27 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 634.586,15 € beträgt.

Abstimmungsergebnis: 53/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035 ist einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/035-1 November 2018]

Die Kreissynode widmet aus der anteiligen Personalkostenrücklage für Projektstellen einen Betrag in Höhe von 375.000,- € für eine Projektstelle in der Baupflege. Der Kreiskirchenrat wird beauftragt die Projektstelle zu besetzen und drei Jahre nach Besetzungsbeginn die Kreissynode über die Ergebnisse einer Evaluation der Projektstelle zu unterrichten. Nach positiver Evaluation soll ein Konzept zur dauerhaften Finanzierung erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis: 46/0/7 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-1 ist einstimmig bei 7 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/035-2 November 2018]

Die Kreissynode widmet aus der anteiligen Personalkostenrücklage für Projektstellen einen Betrag in Höhe von 450.000,- € zur Verwendung für eine Geschäftsführung für kirchengemeindliche Kindertagesstätten. Der Kreiskirchenrat und das Kirchliche Verwaltungsamt werden beauftragt die bisherige Arbeit in dieser Sache fortzusetzen. Die Freigabe der Mittel nach abschließender Erarbeitung einer Lösung erfolgt durch die Kreissynode oder den Kreiskirchenrat.

Abstimmungsergebnis: 48/1/4 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-2 ist mit 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/035-3 November 2018]

Die Kreissynode unterstützt die Einrichtung einer Projektstelle zur Einwerbung und Betreuung von Fremdmitteln beim Evangelischen Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg. Ebenfalls wird dem Evangelischen Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg die Übernahme der vorgesehenen Kosten bis zu einer Höhe von 60.000,- € zugesichert. Die Kostenübernahme ist nur für den Fall des Ausbleibens der vorgesehenen Eigenfinanzierung der Projektstelle möglich. Für den Fall der Kostenübernahme wird die anteilige Personalkostenrücklage für Projektstellen des Kirchenkreises als Finanzierungsquelle festgelegt. Die Kreissynode ist drei Jahre nach Besetzungsbeginn über die Ergebnisse einer Evaluation der Projektstelle zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis: 43/0/11 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-3 ist einstimmig bei 11 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/035-4 November 2018]

Die Kreissynode beschließt, vorbehaltlich der Nichtfinanzierung durch die Stadt Brandenburg, für die Fortsetzung der Flüchtlingskoordination im EKMB in der Stadt Brandenburg an der Havel und Umgebung 72.000,00 € für das Jahr 2019 aus dem kreiskirchlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 51/0/2 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-4 ist mit 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.

[EKMB 2/034 – 29.06.2018]

Die Synode unterstützt den von der Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) [HGKGW] mit Schreiben vom 26. November 2017 an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gestellten Antrag auf Wechsel vom Evangelischen Kirchenkreis Potsdam in den Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark- Brandenburg (EKMB) zum 01. Januar 2019. Sie bestätigt damit ihren auf der Frühjahrstagung der Kreissynode am 21. April 2018 gefassten Beschluss [EKMB 2/032]. Die Unterstützung des Antrages des HGKGW erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Kirchenleitung der EKBO vom 27. April 2018.

Die Synode ist damit einverstanden, dass die Kirchenleitung im Falle eines Wechsels der HGKGW in den EKMB den Gemeindegliederzuweisungsschlüssel für den EKMB von 500 auf bis zu 525 verändert.

Die Synode bittet die Kirchenleitung, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Kirchenkreis Potsdam bei den mit dem Wechsel der HGKGW in den EKMB verbundenen Strukturanpassungen für eine Übergangszeit zur Unterstützung Mittel aus dem Strukturfonds der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden können.

Abstimmungsergebnis: 44/1/1(Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/033 – April 2018]

Die Kreissynode dankt der AG Struktur für die geleistete Arbeit. Die Kreissynode beauftragt die AG Struktur weiterhin beratend tätig zu sein. Die Beauftragung soll folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Entwicklung von Verfahren für Stellenbesetzungen in Pfarrdienst, Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Jugendarbeit

  • Dienstvereinbarungen – Muster und konkrete Umsetzung

  • Attraktivität der Stellen entwickeln

  • Strukturen der Pfarrbereiche betrachten und ggf. weiterentwickeln

  • Beratung von Gemeinden, Entwicklung von Konzeptionen, auch mit Hilfe von außen

  • Jährliche Überprüfung des Stellenplans aufgrund des Finanzaufkommens.

Die Zusammensetzung der AG Struktur soll paritätisch der Regionalstruktur angepasst werden. Jede Region ist mit 2 Mitgliedern, ein haupt- und ein ehrenamtliches Mitglied, dazu je eine/ einen Stellvertreterin/ Stellevertreter in der AG vertreten. Der Vorsitz der AG Struktur wird zusätzlich - unabhängig von der regionalen Zugehörigkeit - bestimmt.

Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung)

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

[EKMB 2/032 – April 2018]

Die Synode befürwortet den von der Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) [HGKGW] mit Schreiben vom 26. November 2017 an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gestellten Antrag auf Wechsel vom Evangelischen Kirchenkreis Potsdam in den Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB).

Diese Befürwortung des Antrages des HGKGW erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme des Kreiskirchenrates vom 21. März 2018 an das Konsistorium der EKBO, Abteilung 1, Frau Oberkonsistorialrätin Heike Koster.“

Abstimmungsergebnis: 55/1/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Zwei Synodale haben die Sitzung zwar bereits verlassen, haben aber ihr schriftliches Votum zu dem Beschluss dem Präses übergeben.

2017

[EKMB 2/031 – November 2017]

Die Synode beschließt, den Personaleinsatz der Berufsgruppen in den Regionen von Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern auch künftig am derzeitigen Verhältnis von 65% zu 21% zu 14% zu orientieren.

Abstimmungsergebnis: 46/4/6 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/031 ist angenommen mit 4 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen.

[EKMB 2/030 – November 2017]

„Die Kreissynode beruft Pfarrer Christian Bochwitz als Nachfolger für Pfarrer Jens Meiburg als Kreisdiakoniepfarrer des EKMB.“

Abstimmungsergebnis: 52/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Pfarrer Bochwitz wurde einstimmig mit einer Enthaltung zum Kreisdiakoniepfarrer berufen.
Pfarrer Bochwitz nimmt die Wahl an.

[EKMB 2/029 Teil 1 – November 2017]

„Die Kreissynode bestätigt die grundsätzliche Notwendigkeit eines Kirchenkreiszentrums für den EKMB.“

Abstimmungsergebnis: 48/1/4 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 1 ist mit einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/029 Teil 2 – November 2017]

„Die Kreissynode beauftragt den Kirchenkreis entsprechende Planungen vorzunehmen.“

Abstimmungsergebnis: 45/2/6 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 2 ist mit zwei Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/029 Teil 3 – November 2017]

„Die nötigen Planungsmittel, die der Kirchenkreis zur Umsetzung braucht, können aus der gebildeten Rücklage (Kirchenkreiszentrum) bis max. 60.000,00 EUR entnommen werden.“

Abstimmungsergebnis: 28/7/18 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 3 ist mit 7 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen.

[EKMB 2/028 – November 2017]

Die Kreissynode beschließt folgende Kreiskirchliche Kollekten für 2018:

Kreiskirchliche Kollekten 2018

gewählt

  • „Hilfe für Litauen“ - Kranken- u. Altenbetreuung, Suppenküche, Lebensmittel für Obdachlose
    – ja

  • Jugendhaus des EKMB „cafe contact“ - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel
    - ja

  • Diak. Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. – Flüchtlingsarbeit im EKMB,
    - ja

  • Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst
    - ja

  • Telefonseelsorge Potsdam - Ausbildung u. Supervision der Ehrenamtlichen
    - ja

  • Jugendarbeit im EKMB, besondere Projekte, kreiskirchliche Aktionen
    - ja

Die Synodalen stimmen zu, dass den Kollekten in der nächsten KKR-Sitzung am 13.12.2017 die Termine zugeordnet werden.

[EKMB 2/027 – November 2017]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2018 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.123.350,00 € in Einnahme und 5.123.350,00 € in Ausgabe. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch. Die Stellvertretung des Wirtschafters und die Wirtschaftsbefugnis für Teilbereiche wird durch Kreiskirchenratsbeschluss festgelegt. Der Haushalt wird nach ortsüblicher Bekanntgabe in der Superintendentur zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt.

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/027 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/026 – November 2017]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2018 mit 68,47 Soll-Stellen und 68,47 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.582.124,00 €.“

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/026 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/025 – November 2017]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2016 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 1.073.267,31 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 822.836,66 € wie folgt verwendet werden soll:

Verwendung des Überschusses:

  • 40.400,00 € – Oikocredit Vorjahr (2017)

  • 1.210,44 € – Sonstiges

  • 81.064,04 € – 15 % Pfarrhausrücklage lt. Fin. Satzung

  • 22.968,14 € – 10 % Notfonds lt. Finanzsatzung

  • 145.596,29 € – Baurücklage allgemein

  • 85.000,00 € – Technikfonds

  • 6.000,00 € – Risiko-Rücklage

  • 35.000,00 € – Gemeindeprojekte/-entwicklung

  • 100.000,00 € – Rücklage für Orgeln

  • 60.000,00 € – Rücklage Kirchenkreiszentrum

  • 50.000,00 € – Rücklage Strukturfonds

  • 195.597,75 € – Umlage aus Eigenen Einnahmen an Kirchengem. (7,25 €/ GGl)

822.836,66 € – Ergebnis ohne SAS

Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/025 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/024 – November 2017]

Die Synode beschließt die Zuordnung der vom Kirchenkreis finanzierten Personalstellen in zentrale (selbst- und fremdfinanzierte), regionale (gemeindliche) und den Regionen fest zugeordnete Stellen (Jugend und KiTa) zu gliedern.

Das derzeitige Verhältnis von regionalen : zentralen Stellen mit gerundet 44 : 19 Vollzeit-Personalstellen soll auch künftig als Orientierung dienen. Dabei ist die Menge der Zentralstellen auch von deren Refinanzierung
abhängig.

Die regionalen Stellen dürfen nicht unter 66% der Gesamtstellen fallen.

Abstimmungsergebnis: 55/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/024 ist einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

[EKMB 2/023 – November 2017]

Die Synode beschließt, für die Bewertung der Personalstellen in den Regionen des Kirchkreises den folgenden Gewichtungsschlüssel anzuwenden:

  • Gemeindegliederzahl fällt mit 75% ins Gewicht

  • Anzahl der „Kirchtürme“, also der Standorte mit kirchlich genutztem Kirchengebäude, fällt mit 20% ins Gewicht

  • Anzahl der zu verwaltenden kirchlichen Friedhöfe fällt mit 5% ins Gewicht.

Aus diesen 3 Kriterien ergibt sich rechnerisch die Zuordnung aller HA der Berufsgruppen Pfarrer/innen, Gemeindepädagoginnen und Kirchenmusiker/innen zu den Regionen.

  • Kitas werden gesondert bewertet und mit 0,1 Personalstellen für Geschäftsführung je KiTa der betreffenden Kirchengemeinde zugerechnet.

  • Jugendarbeit wird derzeit mit 0,5 Personalstellen je Region eingeplant, perspektivisch mit 1 Personalstelle je Region.

Abstimmungsergebnis: 55/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/023 ist einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

2016

[EKMB 2/022 – November 2016]

„Die Kreissynode beschließt, dass die Personalkosten-Rücklage für Gemeindesekretärinnen und Gemeindesekretäre im Rahmen des gültigen Stellenplans ab 01.01.2017 vom EKMB übernommen wird.

Abstimmungsergebnis: 56/1/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/022 ist angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.

[EKMB 2/021 – November 2016]

Die Kreissynode beschließt folgende kreiskirchliche Kollekten 2017

  • Diakonisches Werk im Kirchenkreis Brandenburg a.d.H. e.V. – Betreuungen und Betreuungsvermeidung

  • Jugendhaus des EKMB "cafe contact" – Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel

  • Kreisjugendarbeit – Durchführung von Projekten

  • „Hilfe für Litauen“ – Transportkosten

  • Ev. Posaunenarbeit des EKMB – Kirchenmusik Posaunenarbeit

  • Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. – Hospizdienst

  • Telefonseelsorge Potsdam – Schulung und Supervision von Ehrenamtlichen

  • Cafe Melting Pott – Kontaktaufnahme Geflüchtete und brandenburgische Ehrenamtliche

Die Synodalen stimmen zu, dass den Kollekten in der nächsten KKR-Sitzung am 07.12.2016 die Termine zugeordnet werden.

[EKMB 2/020 – November 2016]

„Die Kreissynode des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg bittet die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, einen landeskirchliches Fond zur finanziellen Unterstützung von Orgelbau- und Orgelsanierungsprojekten einzurichten und dafür Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen, damit in Zukunft Finanzierungskonzepte für Orgelmaßnahmen wieder unter Beteiligung der Landeskirche realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis: 55/2/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/020 ist angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

[EKMB 2/019 – November 2016]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2017 mit einer Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.898.848,00 €.

Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch. Die Stellvertretung des Wirtschafters und die Wirtschafterbefugnis für Teilbereiche wird durch Kreiskirchenratsbeschluss festgelegt. Der Haushalt wird nach ortsüblicher Bekanntgabe (Abkündigungen im Gottesdienst) in der Superintendentur zwei Wochen ausgelegt.

Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/019 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/018 – November 2016]

"Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2017 mit 68,51 Sollstellen (68,76 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.703.860,00 € (inkl. aller Kirchengemeinden).“

Die Differenz von 0,25 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch Mehreinnahmen gedeckt.

Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/018 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/017 – November 2016]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2015 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 1.201.870,15 €  und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, das der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 1.005.135,11 €  wie folgt verwendet werden soll:

  • 102.745,30 € – Umlage aus eigenen Einnahmen an Kirchengem.

  • 35.570,18 € – Oikocredit Vorjahre

  • 400.000,00 € – Pfarrhausrücklage

  • 58.663,62 € – Baubeihilfe n. bes. Prüfung

  • 8.616,89 € – Strukturmaßnahmen

  • 35.615,91 € – Entschuldung Gemeinden

  • 32.050,19 € – Gemeindeprojekte

  • 28.724,18 € – Reformationsjubiläum N E U

  • 200.000,00 € – Rücklage für Orgeln N E U

  • 100.000,00 € – Technik-Rücklage N E U

  • 3.148,84 € – Vortrag 2016


     1.005.135,11 € Ergebnis

Abstimmungsergebnis: 60/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/017 ist einstimmig angenommen.

[EKMB 2/016 – April 2016]

  1. Die vier auf der Herbsttagung 2015 der Kreissynode beschlossenen Regionen bilden jeweils einen eigenen Regionalbeirat. Die anzuwendenden Regeln für die Regionalbeiräte sind in der Anlage „EKMB: Leitlinien für die Regionalbeiräte für die vier in der Herbstsynode 2015 beschlossenen Regionen“ beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Die Mitglieder des Regionalbeirates sind dem Kreiskirchenrat bis zum 31.10.2016 schriftlich mitzuteilen.“ 

Abstimmungsergebnis: 46/3/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nummer: EKMB 2/016  ist bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Anlage zum Beschluss der Kreissynode Nummer: EKMB 2/016

für die vier in der Herbstsynode 2015 beschlossenen Regionen

Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe
und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus,
von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist
und ein Glied am andern hängt durch alle Gelenke,
wodurch jedes Glied das andere unterstützt nach dem Maß seiner Kraft
und macht, dass der Leib wächst und sich selbst aufbaut in der Liebe.
(Eph. 4,15.16)

Präambel

Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB) hat zur Förderung der Zusammenarbeit vier Regionen gebildet (gemäß Artikel 39 Absatz 5 GO).

„Die Regionenbildung dient dazu, die vielfältigen Formen des christlichen Gemeindelebens in jeweils kleineren Flächeneinheiten zu organisieren und die Zusammenarbeit der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden abzustimmen.

Mit den Regionen werden keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern Gestaltungsräume.“ (Anlage Synodenbeschluss 2015-11-07)

Die Koordinationsarbeit der nachfolgend beschriebenen Regionalbeiräte dient dazu, das regionale Kirchenleben inhaltlich, thematisch und organisatorisch zu unterstützen, die anderen leitenden Gremien zu entlasten, Anregungen für eine gute Zusammenarbeit der Pfarrbereiche unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten zu geben und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Gemeinden innerhalb der Region zu stärken.

  1. Einsetzung eines Regionalbeirates

Jede Region setzt einen Regionalbeirat ein, der den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Pfarrbereichen fördert, gemeinsame Vorhaben plant, über den Personaleinsatz berät, ziel- und lösungsorientiert an Aufgaben arbeitet, die sich aus Initiativen, den Besonderheiten örtlichen Gemeindelebens oder der Umsetzung von Synoden- oder KKR-Beschlüssen ergeben.

  1. Zusammensetzung und Leitung

Die Gemeindekirchenräte (GKR) eines jeden Pfarrbereiches entsenden einvernehmlich für den Zeitraum der laufenden Legislatur der Kreissynode als Mitglieder in den Regionalbeirat:

  • je eine Person im Ehrenamt und

  • je eine Person im Hauptamt

Ist ein Mitglied verhindert oder scheidet es aus, so wird vom betreffenden Pfarrbereich ein Ersatzmitglied entsandt. Die Mitglieder im Regionalbeirat müssen nicht Mitglied des GKR sein. Die erneute Entsendung ist möglich.

Der Regionalbeirat bestimmt aus seiner Mitte je eine Person für Vorsitz und Stellvertretung.

  1. Versammlungen des Regionalbeirates

Der Regionalbeirat sollte mindestens zweimal im Jahr zusammen treten.

Die oder der Vorsitzende lädt mit einer Frist von vier Wochen zu den regelmäßigen Versammlungen des Regionalbeirates schriftlich ein.

Der Regionalbeirat soll möglichst im Konsens (Herstellung regionaler Akzeptanz) entscheiden.

Der Regionalbeirat kann Anträge an den KKR stellen.

Für Projekte in der Region steht jeder Region ein Etat zur Verfügung. Für das Jahr 2016 wird der Etat in Höhe von 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) je Region festgelegt.

Die Verwendung dieser Mittel ist dem KKR mit Projektbeschreibungen und Empfehlungen des Regionalbeirates vorab anzuzeigen. Der KKR kann sein Veto einlegen.

Verabredungen, Entscheidungen und Anträge des Regionalbeirates werden in einem Protokoll festgehalten, welches innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung allen Beteiligten zuzusenden ist.

  1. Informationsfluss

Die bzw. der Vorsitzende sorgt dafür, dass das endgültige Protokoll spätestens einen Monat nach der Versammlung allen Mitgliedern des Regionalbeirates, den Vorsitzenden der GKR sowie dem KKR elektronisch zugeleitet wird. Die Mitglieder des Regionalbeirates sorgen dafür, dass die Inhalte allen GKR ihres Pfarrbereich es zur Kenntnis gegeben werden.

2015

[EKMB 2/015 – November 2015]

Die Kreissynode beschließt die Gründung einer Arbeitsgruppe „Flucht und Migration“. Die Synode setzt damit die Ergebnisse der Diskussionen auf der Frühjahrsynode 2015 und im anschließend durchgeführten Workshop „Flüchtlingsarbeit“ im Juni 2015 um. Mit der Gründung der AG leistet der Kirchenkreis einen Beitrag zur Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.“

Abstimmungsergebnis: 55/0/0(Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/015 ist einstimmig angenommen. 

Die Diskussion auf der Frühjahrsynode 2015 sowie im Workshop „Flüchtlingsarbeit“ haben die Notwendigkeit und den Wunsch nach aktivem Handeln des Kirchenkreises im Bereich, Flucht, Migration und Integration deutlich gezeigt. Unter den Aspekten der diakonischen Zuwendung und der christlichen Nächstenliebe muss die Kirche auf allen Ebenen überlegen, welchen Beitrag sie bei der Lösung dieser besonderen Herausforderung zu leisten bereit ist. Dabei kann es nicht darum gehen die Aufgaben des Staates zu lösen. Deshalb ist genau zu prüfen, welche Leistungen durch den Kirchenkreis möglich sind.

Die neu zu gründende AG „Flucht und Migration“ erhält für den Bereich unseres Kirchenkreises folgenden Arbeitsauftrag:

  • Entwicklung einer kreiskirchlichen Willkommenskultur

  • Vernetzung gemeindlicher Aktivitäten

  • Organisation des Erfahrungsaustauschs der in diesem Bereich Tätigen

  • Bereitstellung von Betreuungsangeboten für ehren- bzw. hauptamtlich Engagierte

  • Schnittstellenfunktion zu den beiden Diakonischen Werken im EKMB

  • Schnittstellenfunktion zu den politischen Entscheidungsträgern (Landkreis, kreisangehörige Gemeinden und Ämter)

  • Gesamtkoordination der Aktivitäten im Bereich Flucht, Migration und Integration im Kirchenkreis

  • Zwischenberichte an den KKR

  • Regelmäßiger Sachstandsbericht gegenüber der Synode

  • Zuarbeit für offizielle Stellungnahmen des EKMB gegenüber der Presse

Die AG soll bestehen aus:

  • einer/einem Vorsitzenden aus dem hauptamtlichen Bereich des Kirchenkreises,

  • den beiden neu einzustellende Mitarbeitenden in den Diakonischen Werken im EKMB

  • weiter Mitglieder aus den Gemeinden.

Die Form als Arbeitsgruppe nach Artikel 48 der Grundordnung (GO) wird bewusst gewählt, um auch Personen berufen zu können, die nicht der Kreissynode angehören. Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat, ggf. weitere Details hinsichtlich der Aufgaben der AG zu regeln. Im Übrigen wird auf Art 48 GO verwiesen.

[EKMB 2/014 – November 2015]

Für den zusätzlichen Bedarf an Ehrenamts-Koordinierung für die Arbeit mit Flüchtlingen stellt der Kirchenkreis 240.000,00 € aus der Projektstellen-Rücklage HHSt SB 91 5230.04 zur Verfügung. Mit diesem Geld sollen zwei 100% Stellen, befristet für den Zeitraum von zwei Jahren, finanziert werden. Arbeitgeber sollen für jeweils eine Stelle das Diakonische Werk Potsdam-Mittelmark e.V. und das Diakonische Werk im Kirchenkreis Brandenburg an der Havel e.V. sein.“

Abstimmungsergebnis: 52/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/014 ist einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen.

[EKMB 2/013 – November 2015]

„Die Synode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2016 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4.843.360,00 € in Einnahmen und Ausgaben."

Abstimmungsergebnis: 57/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/013 ist einstimmig angenommen mit 1 Enthaltung.

[EKMB 2/012 – November 2015]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2016 mit 67,13 Sollstellen (71,88 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.715.190,00 €.

Die Differenz von 4,75 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch den Finanzausgleich des Kirchenkreises und interner Erstattungen abgesichert. Es handelt sich dabei um künftig wegfallende Stellen (kw-Vermerke)“

Abstimmungsergebnis: 56/0/2 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss Nr.: EKMB 2/012 ist einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen.

[EKMB 2/011 – November 2015]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2014 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von  867.492,58 €  und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.

Die Kreissynode beschließt, das der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 707.357,99 €  wie folgt verwendet werden soll:

  • 5.582,54 € – Ausgleich Fehlfinanzierung Bau

  • 12.003,61 € – Ausgleich Fehlfinanzierung Sachkosten

  • 154.437,02 € – Ausgleichsrücklage (Höhe Pflichtrücklage)

  • 75.000,00 € – Rückstellung 5 Jahre erhöhte Sachkosten

  • 68.305,17 € – Zahlung bei Entschuldung durch LK

  • 90.000,00 € – Aufstockung Notfonds Bau-Rücklage 5130.02.

  • 90.000,00 € – RL Strukturmaßnahme (16)

  • 53.000,00 € – RL Entschuldung Gemeinden (17) Bau-Rücklage – Beihilfe nach bes. Prüfung (SKV)

  • 128.594,01 € – 25 % der allgemeinen Baurücklage

  • 20.000,00 € – Zusätzliche neue Position Oikokredit-Anlage
    ------------------  
    696.922,35 €

Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/011 ist damit einstimmig angenommen.

[EKMB 2/010 – November 2015]

„Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) die Arbeit mit Jugendlichen perspektivisch bis spätestens zur Tagung der Herbstsynode 2019 auf 4,5 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) auszubauen.

Dabei ist Zielsetzung, gegenüber dem Personalplan für 2016 (2 Vbe zuzüglich 0,5 Vbe Kreisbeauftragte/r) in jeder Region weitere 0,5 Vbe aus dem Stellenbestand zu erwirtschaften.

Die neuen Regionen werden beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die zusätzliche 0,5 Vbe für Jugendarbeit jeweils realisiert werden kann. Dabei sind bei der Entscheidungsbildung alle in der Region hauptamtlich Mitarbeitenden des EKMB zu beteiligen. Die besonderen Gegebenheiten jeder Region sind zu berücksichtigen.

Weiterhin wird der KKR beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass parallel eine Konzeption erarbeitet wird, welche Inhalt und Auftrag für die hauptamtlich Mitarbeitenden in der Jugendarbeit in den Regionen beschreibt.“

Abstimmungsergebnis: 33/16/10 (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/010 ist damit angenommen mit 16 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen.

[EKMB 2/009 – November 2015]

„Der EKMB wird für die Zuordnung der Personalstellen in 4 Regionen gegliedert.Die Größe der Regionen bemisst sich nach den Aufgaben und nicht nach der flächenmäßigen Ausdehnung. Dabei soll die Menge der zu erfüllenden Aufgaben in den 4 Regionen möglichst gleich bemessen sein.

Berücksichtig werden auf der Grundlage der im Kirchenkreis erfassten Summen: Gemeindegliederzahlen (65%), Kirchtürme (gottesdienstlich genutzte Kirchengebäude) (20%), kirchliche Kindergärten (10%), kirchliche Friedhöfe (5%).

Der Zuschnitt der 4 Regionen ergibt sich aus den jeweils zugeordneten Pfarrbereichen:

  1. Region Stadt Brandenburg und Umgebung - mit den Pfarrbereichen:
    Dompfarramt Brandenburg, Ev. St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde, Ev. KG St. Katharinen, Auferstehungskirchengemeinde Brandenburg, Pfarramt Brandenburg-West, Ev. KG Havelsee, Pfarrsprengel Päwesin, Pfarramt Brandenburg-Ost*

  2. Region Lehnin – Pfarrsprengel Lehnin mit den Pfarrbereichen:
    Pfarramt Alt-Töplitz, Pfarramt Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, Pfarramt Ev. Christophorus KG Groß-Kreutz, Pfarramt Ev. Lukas-Kirchengemeinde Jeserig, Pfarramt Lehnin, Pfarramt Ev. KG Netzen, Pfarramt Plötzin

  3. Region Beelitz-Treuenbrietzen - mit den Pfarrbereichen:
    Pfarramt Beelitz, Pfarramt Ev. KG Michendorf-Wildenbruch, Pfarramt Langerwisch, Pfarramt Stücken, Pfarramt Saarmund, Pfarramt Schlalach*, Pfarramt Treuenbrietzen, Pfarramt Wittbrietzen

  4. Region Bad Belzig-Niemegk - mit den Pfarrbereichen:
    Pfarramt KG St. Marien-Hoher Fläming Bad Belzig, Pfarramt Rädigke, Pfarramt Brück, Pfarramt Ev. KG Golzow-Planebruch, Pfarramt Lütte, Pfarramt Mörz, Pfarramt Niemegk, Pfarramt Ev. KG Wiesenburg/Mark.

*Bei Veränderungen der Pfarrbereiche werden die betreffenden Gemeinden nach Anhörung der Gemeindekirchenräte neu zugeordnet.

Für die Grundversorgung in der Jugendarbeit werden die 4 Regionen im Kirchenkreis mit mindestens je 0,5 Personalstellen ausgestattet. Diese können auch mit einer 0,5 Pfarrstelle verbunden sein, welche der betreffenden Region zugehört.

Übergemeindliche Aufgaben, welche beim Kirchenkreis angebunden sind, wie Kreisbeauftragte, Krankenhausseelsorge und Öffentlichkeitsarbeit, werden gesondert aufgeführt und unabhängig von der Arbeit in den Regionen verhandelt.

Die Wahlkommissionen* für die Kreissynode sind den Regionen anzupassen.

“Abstimmungsergebnis: 52 / 0 / 4  (Ja / Nein / Enthaltung)

Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/009 ist damit angenommen mit 4 Enthaltungen.

* Der vorgelegte und so beschlossene Beschlusstext enthielt einen Fehler – gemeint war hier „Wahlbereiche“. Dies ist bei der Wahlvorbereitung 2019 zu berücksichtigen.

Die Synode des EKMB hat im Frühjahr 2014 eine Arbeitsgruppe für Strukturfragen (AGS) aufgestellt. Diese soll gemäß dem Selbstverständnis von Kirchengemeinden und Kirchenkreis Strukturen erarbeiten, welche eine verlässliche Planung des Personaleinsatzes für die nächsten 10 Jahre ermöglicht. Dabei sind die verschiedenen Berufsgruppen sowohl gesondert als auch in ihrer Zusammenarbeit zu betrachten.

Die Größe des Kirchenkreises macht für die praktische Arbeit, für Zusammenarbeit und gegenseitigen Austausch eine Gliederung in kleinere Räume erforderlich. Nach umfassender Erhebung und Auswertung von Daten und Informationen aus den Pfarrbereichen des EKMB ist die AGS zu dem Ergebnis gekommen, mit 4 Regionen im Kirchenkreis weiter zu arbeiten.Eine genauere Beschreibung dessen, welche Funktion die Regionen des EKMB haben sollen, ist als Anlage beigefügt.

AGS Regionenbildung im EKMB – Idee und Zielsetzung(15.09.2014 AGS)

Der Kirchenkreis EKMB ist nach dem Zusammenschluss der 3 Kirchenkreise Brandenburg, Lehnin-Bad Belzig und Beelitz-Treuenbrietzen ein Kirchenkreis mit einer großen räumlichen Ausdehnung geworden.

Es erscheint daher sinnvoll, die vielfältigen Formen des christlichen Gemeindelebens in jeweils kleineren Flächeneinheiten zu organisieren und die Zusammenarbeit der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden abzustimmen. Diese werden Regionen des Kirchenkreises genannt. Mit den Regionen werden keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern Gestaltungsräume. Angestrebt werden vergleichbare Bereiche im Sinne einer „Verteilungsgerechtigkeit“ der örtlich zugeordneten Mitarbeitenden.

  1. Eine Region soll folgendermaßen beschaffen sein:

  • Das Verkehrsnetz verbindet auf gewohnten und möglichst kurzen Wegen die Gemeinden und beteiligten Pfarrbereiche miteinander.

  • Bereits bestehende Zusammenarbeit von Pfarrbereichen wird berücksichtigt, die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Pfarrbereichen wird gefördert

  1. Besondere Herausforderung:

  • In den Kirchengemeinden zeichnet sich die Tendenz ab, dass die Gemeinden kleiner werden und immer mehr Orte zu einem Pfarrbereich zusammengefasst werden müssen (mit unterschiedlichen Organisationsstrukturen).

  • Unter diesen Bedingungen soll der Kirchenkreis den Einsatz der Mitarbeitenden so organisieren, dass längerfristig eine verlässliche Zusammenarbeit in überschaubaren Räumen möglich ist.

  • Gemeindearbeit ist immer auch Beziehungsarbeit!

  1. Zielsetzung:

  • Für die Arbeit in den Gemeinden gibt es hauptamtlich Mitarbeitende im Pfarramt, in der Gemeindepädagogik, in der Kirchenmusik und in der Jugendarbeit, welche den Regionen zu etwa gleichen Teilen zugeordnet werden. Ausgehend von der derzeitigen personellen Aufstellung ergibt sich als Orientierungsgröße folgende Zusammensetzung der Berufsgruppen: Pfarrdienst 70%, Gemeindepädagoginnen 20%, Kirchenmusik 10%.

  • Unter Berücksichtigung von besonderen Schwerpunkten kann es auch Verschiebungen zwischen den Arbeitsbereichen geben (z.B. Region Brandenburg Schwerpunkt Kirchenmusik)

Andere Dienste wie Krankenhausseelsorge und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kreisbeauftragte sind auf der Ebene des Kirchenkreises von vornherein gemeindeübergreifend aufgestellt.

  1. Innerhalb einer Region sollen die Mitarbeitenden:

  • ihre Dienste - Gottesdienste, Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Gemeindekreise, kirchenmusikalische Aktivitäten und Veranstaltungen planen und sich abstimmen- Urlaubs- und sonstige Vertretungen regeln

  • regionale Schwerpunkte herausarbeiten

  • in Randlagen wird keine starre Grenze gezogen.

Die Regionen sollen im Blick auf Gemeindegliederzahlen und Zentren kirchlicher Arbeit vergleichbar sein. Berücksichtigt werden „Kirchtürme“ (Kirchen als Gottesdienst- und Veranstaltungsräume), Kindertageseinrichtungen und kirchliche Friedhöfe.

Verschiedene Überlegungen und Berechnungen haben die Bildung von vier Regionen ergeben:

  • Region 1: Stadt Brandenburg und Umgebung

  • Region 2: Lehnin

  • Region 3: Beelitz-Treuenbrietzen

  • Region 4: Bad Belzig-Niemegk

[EKMB 2/008 – März 2015]

„Die Kreissynode legt fest, dass mit der Besetzung der Stellen einer Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern und Familien, der Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Jugendlichen und der Neubesetzung der Stelle der Kreiskantorin bzw. des Kreiskantors die bisherigen Beauftragungen der Mitarbeitenden für diese Aufgaben erlöschen.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/008 – März 2015 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.

[EKMB 2/007 – März 2015]

„Die Kreissynode legt zur Inanspruchnahme von Mitteln aus der Pfarrhausrücklage fest:Auf Antrag können einer Kirchengemeinde Mittel aus dem Pfarrhausfonds zur Instandsetzung des Pfarrhauses zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag soll die konkret geplanten Arbeiten mit Kostenangeboten enthalten. Die Mittel werden als Zuschuss in Höhe von 25% der tatsächlich entstanden Kosten ausgezahlt.Alle zu einem Pfarrbereich gehörenden Gemeinden sollen sich laufend und in angemessener Höhe an den Lasten der Pfarrhausunterhaltung beteiligen. Entsprechende GKR-Beschlüsse sind mit dem Antrag vorzulegen. (Richtwert: 25% der Bauzuweisung einer Kirchengemeinde werden der Pfarrhaus tragenden Gemeinde zweckgebunden übertragen; gegebenenfalls vorhandene weitere Einnahmen (z.B. hohe Pachten) sind ebenfalls einzubringen.)Voten der AG Bau (fachliche Prüfung der geplanten Arbeiten), AG Haushalt und Finanzen (Prüfung der Finanzierung) und AG Struktur (Prüfung, ob das Pfarrhaus mittelfristig benötigt wird) sind zu berücksichtigen.Bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle soll die Beratung der AG Bau zu evtl. notwendigen Arbeiten gesucht werden. In diesen Fällen können die Maßnahmen Instandsetzung und Instandhaltung enthalten.In besonderen Härtefällen sind höhere Zuschüsse bzw. Darlehen auf Empfehlung der AG Haushalt möglich.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/007 – März 2015 einstimmig an.

[EKMB 2/006 – März 2015]

„Die Synode bestätigt den nachfolgend zitierten Beschluss des Kreiskirchenrates [EKMB-KKR Januar 2015 -01/09] zur Änderung des in der Herbstsynode beschossenen Stellenplans:‚Der KKR beschließt den vorgelegten Stellenplan des EKMB für das Jahr 2015 mit 70,02 Sollstellen und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.483.576,00 Euro.‘ Mit diesem Beschluss der Synode wird der Synodenbeschluss zum Stellenplan 2015 des EKMB [EKMB 2/004 – November 2014] bezüglich des ersten Satzes geändert.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/006 – März 2015 einstimmig bei einer Enthaltung an.

2014

[EKMB 2/005 – November 2014]

„Der Haushaltsplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.840.429,00 € beschlossen.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/005 – November 2014 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.

[EKMB 2/004 – November 2014]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das 2015 mit 63,14 Sollstellen (66,14 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.331.056,00 €.

Die Differenz von 3,00 VBE (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch den Finanzausgleich des Kirchenkreises und interner Erstattungen abgesichert. Es handelt sich dabei um künftig wegfallende Stellen (KW-Vermerke)“

Die Synode nimmt den Beschluss mehrheitlich an. Abstimmungsergebnis: 42 / 6 / 4 (Ja / Nein / Enthaltung)

[EKMB 2/003 – November 2014]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2013 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 948.756,26 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 837.620,03 € wie folgt verwendet werden soll:

  1. 239.363,91 € – Personalkostenrücklage

  2. 14.231,41 € – Verwendung für Sachkosten 2015

  3. 4.495,99 € – Ausgleich Selbstabschließerkonten*2013

  4. 80.123,69 € – Vortrag Baumittel nach 2014

  5. 200.000,00 € – Betriebsmittelrücklage

  6. 100.000,00 € – Rücklage für Strukturmaßnahmen

  7. 100.000,00 € – Rücklage für Entschuldung Gemeinden

  8. 94.187,21 € – Gemeindeprojekte

  9. 5.217,82 € – Aufstockung Anteil Oiko-Credit

 * Kirchenmusik (0210.02; 0210.04; 0210.06), Gemeindepädagogik (0430.01) und Jugendarbeit (1120.01.) ) .“

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die noch durchzuführende Rechnungsprüfung der für den EKMB bestellten Rechnungsprüferin keine Ergebnisse hervorbringt, die einer Entlastung entgegenstehen.

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/003 – November 2014 einstimmig bei einer Enthaltungen an.

[EKMB 2/002 – April 2014]

„Für die Vertretung der ehrenamtlichen Synodalen ist auch in den Wahlbereichen 11 und 12 der Basisbezug zur Ortskirchengemeinde (Pfarrbereich) ausschlaggebend - personengebundenes Regionalprinzip bei der Stellvertretung. Deshalb werden den dreizehn ordentlich gewählten Synodalen dieser zwei Wahlbereiche die ersten und zweiten Stellvertretenden personengebunden mit dem höchstmöglichen regionalen Bezug zugeordnet. Das Präsidium wird gebeten, den Beschluss gemeinsam mit dem Supturbüro umzusetzen und der nächsten Synode darüber zu berichten.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/002 – April 2014 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.

[EKMB 2/001 - April 2014]

„Der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg besteht aus insgesamt 15 Personen (acht ehrenamtliche und sieben hauptamtliche Mitglieder). Vier Mitglieder (Superintendent, 1. und 2. Stellvertretende/e Superintendent/in sowie Präses der Kreissynode [Art. 52 Abs. 1 Nr. 1-3 GO]) sind kraft Amtes Mitglied des KKR – geborene Mitglieder. Die verbleibenden elf Mitglieder werden von der Synode direkt in den KKR gewählt – gekorene Mitglieder. Das verbleibende Kontingent der hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden (vier Mitglieder) teilt sich wie folgt auf:

  • Zwei Mitglieder aus dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen (Art. 52 Abs. 1 Nr. 4 GO)

  • Ein Mitglied aus dem Bereich der kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werke (Art. 52 Abs. 1 Nr. 5 GO)

  • Ein Mitglied aus dem Bereich der beruflichen Mitarbeitenden aus den Arbeitsbereichen (Gemeinde-pädagogik, Jugendarbeit, Krankenhausseelsorge, Kirchenmusik und Diakonie)

  • Das verbleibende Kontingent (sieben Mitglieder) der ehrenamtlichen Mitglieder (Art. 52 Abs. 1. Nr. 6 GO) wird von der Synode nach der Neubildung aus ihren ordentlichen Mitgliedern gewählt.

Für die Mitglieder des KKR nach Artikel 52 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 der Grundordnung (GO) wird je ein vertretendes Mitglied personengebunden gewählt.“

Die Synode nimmt den Antrag (EKMB 2/001 – April 2014) einstimmig an. 

2013

[EKMB 2013 - I/01]

Die Kreissynode beschließt die „Satzung des EKMB über die Zusammensetzung der Kreissynode und die Vertretung der Mitglieder des Kreiskirchenrates vom 27. April 2013“. Der Text der Satzung ist hier nachzulesen. 

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 I/01 einstimmig an.

[EKMB 2013 - I/02]

"Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2012 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 556.176,72 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 471.457,70 € wie folgt verwendet werden soll:

  1. 260.022,26 € Personalkostenrücklage

  2. 61.599,54 € Vortrag Sachkosten nach 2013; davon
    21.279,56 € Ausgleich des Fehlbetrages Sachkosten 2013 entsprechend 2012,
    17.120,90 € Ausgleich Selbstabschließerkonten* 2013 und
    23.199,08 € Ausgleich Mehrbedarf bei Fahrt- u. weiteren Sachkosten 2013;

  3. 32.715,00 € Vortrag Baumittel nach 2013 und

  4. 100.000,00 € Betriebsmittelrücklage (Sanierung Superintendentur)

  5. 17.120,90 € Ausgleich der Selbstabschließerkonten 2012 

*Kirchenmusik (0210.01), Gemeindepädagogik (0430.01), Jugendarbeit (1120.01) und Notfallseelsorge (1940.01)."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/02 einstimmig bei einer Enthaltung an.

[EKMB 2013 – I/03]

"Die Kreissynode beschließt nachfolgende Änderungen der Finanzsatzung, welche die Abweichungen von der geltenden Finanzordnung regelt: In der Finanzordnung des Ev. Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (von der Synode am 18. Februar 2012 beschlossen) wird als § 5a neu eingefügt:

§ 5a Eigene EinnahmenGemäß § 5 Abs. 2 der Finanzverordnung (FVO) der EKBO gelten folgende Absetzungen von den eigenen Einnahmen der Kirchengemeinden:

  1. 6.000,- € pauschal für jede dienstlich genutzte Pfarrdienstwohnung.

  2. Die jährlichen Rückzahlungen für Darlehen, die aus eigenen Einnahmen finanziert werden.

  3. Personalkosten der Kirchengemeinden, die ebenfalls aus eigenen Einnahmen finanziert werden und ggf. in einem Stellenplan der Kirchengemeinden festgestellt werden.

  4. Der Abzugsbetrag bei Mieteinnahmen beträgt pauschal für laufende Instandhaltungskosten 30% und für die Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage 20% von den jeweils tatsächlichen Mieteinnahmen. Sollten die tatsächlichen Kosten für Instandsetzungen die Pauschale überschreiten, sind diese anwendbar, wenn die Ausgaben als unabwendbar nachgewiesen wurden."

Der Text der Finanzsatzung ist hier nachzulesen. 

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/03 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und sieben Enthaltung an.

[EKMB 2013 – I/04]

"Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2014 mit 62,84 Sollstellen (66,19 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.260.388,- €. Die Differenz von 3,35 VbE (Vollbeschäftigteneinheit) zwischen Ist und Soll und die Stellenausweitung im Bereich Krankenhausseelsorge wird durch Rücklagen, Fremdfinanzierung, dem Fonds zur Stellenfinanzierung und der Festlegung von künftig wegfallenden Stellen (kw-Vermerke) abgesichert."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/04 einstimmig bei einer Enthaltung an.

[EKMB 2013 – I/05]

"Der Haushalt des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2014 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.471.867,00 Euro beschlossen."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/05 einstimmig an.

[EKMB 2013 – I/06]

"Die Synode beschließt an Hand des vom Kreiskirchenrat vorgelegten "Fünf-Punkte-Papiers" eine Strukturkommission für den Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg zu bilden."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/06 einstimmig an.

[EKMB 2013 – I/07]

"Die Synode fordert den Kreiskirchenrat auf, in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften Bau und Finanzen (sowie Struktur), zu prüfen, wie die Gemeinden bei der Erhaltung ihrer Kirchengebäude mittelfristig unterstützt werden können. Der Herbstsynode 2014 sollen die Ergebnisse vorgelegt und Vorschläge unterbreitet werden, die den optimalen Einsatz der kreiskirchlichen Baumittel  gewährleisten."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 - I/07 einstimmig an.

[EKMB 2013 – I/08]

"Die Kreissynode beschließt folgende kreiskirchlichen Kollekten:

  • 19. Januar 2013 – Telefonseelsorge Potsdam

  • 01. Juni 2014 – cafe contakt in Brandenburg

  • 03. August 2014 – Jugendarbeit des Kirchenkreises

  • 16. November 2014 – Litauenhilfe."

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2013 – I/08 einstimmig an.

2012

[EKMB 2012 - I/07]

„Die Kreissynode beschließt zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen Arbeitsgruppen einzurichten. Die Arbeitsgruppen stehen in ihrer  fachlichen Bedeutung den bisherigen Ausschüssen gleich. Sie sollen mit fachkundigen Menschen aus den bisherigen Kirchenkreisen durch die Kreissynode bzw. den Kreiskirchenrat besetzt werden, die nicht zwingend der Kreissynode angehören müssen. Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat, Aufgaben, Zusammensetzung und Vorsitz zu regeln. Als ständige Arbeitsgruppe der laufenden Synode werden Haushalt und Bau eingerichtet.“

Die Synode nimmt den Beschluss (EKMB 2012 – I/07) einstimmig an.

[EKMB 2012 - I/08]

„Finanzsatzung des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg gemäß §4 Abs. 2 Satz 2 Finanzgesetz in Verbindung mit Artikel 42 Abs. 2 Grundordnung

§1 Finanzanteil
(1) Für die Personalausgaben des Kirchenkreises werden 75% der Finanzanteile verwendet.
(2) Für die Ausgaben für Bau und Bauunterhaltung werden 13% der Finanzanteile verwendet.
(3) Für die Sachausgaben werden 12% der Finanzanteile verwendet, wovon die Kirchengemeinde 60% erhalten.

§2 Kreiskirchlicher Stellenplan
Der Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg erstellt einen kreiskirchlichen Stellenplan. Eine Zuordnung der Personalkostenanteile zu den Kirchengemeinden unterbleibt.

§3 Vorwegabzug von Baukostenzuweisungen zum Erhalt der Pfarrhäuser
Vor der Aufteilung der Bauzuweisungen zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden erfolgt ein Vorwegabzug von 15% zur Erhaltung der Pfarrhäuser.

§4 Aufteilung des Anteils der Baukostenzuweisungen der Kirchengemeinden
Der Anteil der Kirchengemeinden an der Baukostenzuweisung wird ab 2013 nach Kubatur (Kubikmeter umbauten Raumes) des Zweckvermögens verteilt. Für das Jahr 2012 gilt eine Sonderregelung. Die Aufteilung des Anteils der Kirchengemeinden an der Baukostenzuweisung erfolgt nach den bisherigen Kriterien.

§5 Verteilung des Baukostenzuweisungsanteils des Kirchenkreises 
Der Anteil des Kirchenkreises an der Baukostenzuweisung wird nach einer Vorlage der Arbeitsgruppe Bau durch Beschluss des Kreiskirchenrates als Darlehen ausgereicht. Ein Notfallfond in Höhe von 10% des jährlichen Anteils des Kirchenkreises für Beihilfen wird eingerichtet.

 §6 Geltungsdauer der Finanzsatzung
Die Finanzsatzung gilt so lange, bis sie durch eine andere ersetzt wird.

§7 Inkrafttreten
Die Finanzsatzung tritt in Kraft, wenn sie nach erfolgter Genehmigung durch das Konsistorium bekannt gemacht wurde.“

Die Synode nimmt den Beschluss (EKMB 2012 – I/08) einstimmig bei einer Enthaltung an.

[EKMB 2012 - I/09]

„Die Kreissynode beschließt, dass die Arbeitsbereiche - Kirchenmusik einschließlich musikalischer Großveranstaltungen - Gemeindepädagogische Arbeit - Jugendarbeit - Krankenhausseelsorge - selbstabschließend im Haushalt des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg sein sollen und eigene Wirtschafterinnen und Wirtschafter erhalten."

Die Synode nimmt den Beschluss (EKMB 2012 – I/08) einstimmig bei einer Enthaltung an.

[EKMB 2012 - I/10]

„Zusammensetzung der Vorschlagskommission„
In die Vorschlagskommission gelten zunächst die drei Personen als gewählt, die als Synodale der ehemaligen Kirchenkreise Lehnin-Belzig, Beelitz-Treuenbrietzen und Brandenburg die meisten Stimmen erhalten. Der /Die Präses gilt als gesetzt. Der offene Platz wird unabhängig von den ehemaligen Kirchenkreisen unter Berücksichtigung der Regel, dass der Vorschlagskommission nicht mehr als drei ordinierte Mitglieder angehören dürfen, durch die Person mit den meisten Stimmen besetzt.“ In der Aussprache zu diesem Antrag gibt es keine Wortmeldung.

Die Synode nimmt den Beschluss (EKMB 2012 – I/10) einstimmig an.

[EKMB 2012 - I/05]

„Der Kreiskirchenrat (KKR) legt der Synode das abgestimmte Handlungskonzept für die Arbeitsbereiche Gemeindepädagogik (früher: Katechetik), Jugendarbeit und Kirchenmusik im neuen Kirchenkreis zur Zustimmung vor.

Der KKR nimmt die strukturellen Überlegungen der Arbeitsbereiche Gemeindepädagogik, Krankenhausseelsorge und Kirchenmusik dankbar entgegen. Er beauftragt alle Arbeitsbereiche ihre Kompetenz mit Hilfe externer Kompetenz zu überprüfen und zu überarbeiten. Externe Kompetenz bedeutet Berater und Beraterinnen der Landeskirche, Fachleute aus anderen Kirchenkreisen und Nutzer aus dem eigenen Kirchenkreis. Der KKR erwartet, dass der Arbeitsbereich Jugendarbeit in diesem Rahmen eigene konzeptionelle Überlegungen vorlegt. Dieser Prozess soll bis 15.April 2012 abgeschlossen sein.

Der KKR verpflichtet sich bis spätestens zur Herbstsynode 2012 die vorgelegten Beschreibungen der Arbeitsbereiche zu prüfen und in Absprache mit den Arbeitsbereichen eine Konzeption vorzulegen, die von der Kreissynode beschlossen werden kann.

Zur Ermöglichung einer eventuell von der Synode gewollten späteren Umsetzung dieser Überlegung in Stellenanteile schlägt der KKR die vorsorgliche Ausbringung einer Stelle im Stellenplan des Kirchenkreises vor. Aus dieser Stelle könnten die für Leitungsaufgaben der Arbeitsbereiche ggf. notwendigen Stellenanteile gespeist werden. Diese „Vorratsstelle“ umfasst inhaltlich die Fragen der Arbeitsbereiche Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Jugendarbeit unter Berücksichtigung einer später noch zu definierenden Leitungsstruktur. Nach abgeschlossener Meinungsbildung wird der KKR der Kreissynode zur Herbsttagung 2012 eine detaillierte Aufteilung auf die genannten Arbeitsbereiche vorschlagen; der Gesamtstellenbedarf kann nach oben oder unten korrigiert werden.

Die Aufteilung der Stellenanteile und deren Inanspruchnahme erfolgt erst nach der Entscheidung der Kreissynode über die endgültigen Konzeptionen.“

Die Synode nimmt den Beschluss (EKMB 2012 – I/05) einstimmig bei einer Enthaltung an.

[EKMB 2012 - I/04]

„Der Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2012 wird mit 62,59 Sollstellen (64,09 Ist-Stellen) beschlossen. Die Differenz von 1,5 Vbe (Vollbeschäftigteneinheit) zwischen Ist und Soll ist durch Rücklagen; Fremdfinanzierung und die Festlegung von künftig wegfallenden Stellen (kw-Vermerk) gesichert.“ (Stellenplan Anlage 2) Mit folgenden Änderungen wird der Stellenplan zur Abstimmung gestellt: Nr. 39 im Ist 1,0% und im Soll 1,0% bei Bemerkungen 20% fremdfinanziert, Nr. 56 entfällt, Nr. 46 Bemerkungen 30% fremdfinanziert Nr. 59 nicht Pfarrer Notfallseelsorge sondern Pfarrer Neuendorf bei Brück Nr. 70 bei Bemerkungen fremdfinanziert Nr. 86 und 87 werden zusammengefasst im Ist 50% und Soll 50% Nr. 87 neu Leitung kreiskirchl. Arbeitstellen im Ist 1,0% und Soll 1,0%."

Die Synode nimmt den Antrag (EKMB 2012 – I/04) bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich an. 

[EKMB 2012 - I/03]

„Der Haushalt des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2012 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.242.200,00 Euro beschlossen.“

Die Synode nimmt den Antrag (EKMB 2012 – I/03) einstimmig bei einer Enthaltung an. 

[EKMB 2012 - I/02]

„Der Kreiskirchenrat (KKR) des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) besteht aus insgesamt 15 Personen; 8 ehrenamtliche und 7 hauptamtliche Mitglieder, wovon vier geboren (2 amtierende Superintendenten, ein Vorsitzender der kollegialen Leitung und der/die Präses der Kreissynode) sind und elf gewählt werden. Von dem Kontingent der Plätze der Ehrenamtlichen entfallen auf den ehemaligen Kirchenkreis Lehnin-Belzig drei und auf die ehemaligen Kirchenkreise Beelitz-Treuenbrietzen und Brandenburg je zwei. Bei der Vertretung der Hauptamtlichen sollen aus dem ehemaligen Kirchenkreis Lehnin-Belzig zwei Mitglieder und aus dem ehemaligen Kirchenkreis Beelitz-Treuenbrietzen ein Mitglied aus dem Pfarrdienst kommen. Aus dem ehemaligen Kirchenkreis Brandenburg soll ein Mitglied aus dem Bereich der Mitarbeiter kommen. Die ehrenamtlichen Mitglieder setzen sich zusammen aus dem/der Präses, drei Mitgliedern aus dem ehemaligen Kirchenkreis Lehnin-Belzig und je zwei aus den ehemaligen Kirchenkreisen Beelitz-Treuenbrietzen und Brandenburg. Für die Mitglieder des KKR nach Artikel 52 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 der Grundordnung (GO) wird je ein/e Vertreter/in personengebunden gewählt.“

Die Synode nimmt den Antrag (EKMB 2012 – I/02) einstimmig an.