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Die Entscheidungen der Synode sind unser Auftrag.

Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises ordnungsgemäß erfüllt werden.

Einbringen. Diskutieren. Entscheiden.

Der Kreiskirchenrat (= KKR) leitet den Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises gemäß Artikel 42 der Grundordnung erfüllt werden. Lesen Sie hierzu die Rechtsvorschriften und Grundordnung der EKBO.

Mit dem Bericht des Superintendenten legt dieser gegenüber der Synode Rechenschaft über die Arbeit des KKR ab und stellt sich den Fragen der Synodalen. Der KKR wird vom Superintendenten (bzw. der Superintendentin) als Vorsitzendem geleitet. Der oder die Präses übt kraft Amtes die Stellvertretungsfunktion aus.

Die personelle Zusammensetzung des KKR sowie Kontaktdaten sind im Navigationspunkt "Kontakt" abgebildet. Aufgrund des Beschlusses der Synode auf der Frühjahrstagung 2014 [Beschluss Nr.: EKMB 2/001 – April 2014 besteht der KKR aus insgesamt fünfzehn Synodalen (sieben hauptamtlich bei kirchlichen Einrichtungen, Stiftungen oder Werken Tätige sowie acht ehrenamtlich Tätige).

Termine

Der KKR tagt mit Ausnahme einer einmonatigen Sommerpause jeden Monat und berät unter anderem über Anträge aus den Kirchengemeinden, die der Zustimmung des KKR bedürfen. Für die Planung der Gemeinden wegen eventuell einzubringender Anträge und aus Transparenzgründen werden die Sitzungstermine des KKR hier veröffentlicht.

Hinweis zum Verfahren
Anträge sind an die Suptur zu Händen des Vorsitzenden des KKR zu senden, damit sie möglichst auf der nächsten Sitzung des KKR behandelt werden können. Der KKR hält zur Gewährleistung einer guten Vorbereitung aller KKR-Mitglieder einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für erforderlich. Eilanträge sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Deshalb hat der KKR einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Anträge an den Kreiskirchenrat des EKMB sollen schriftlich und vollständig, mindestens 10 Tage vor der Sitzung des KKR, in der Superintendentur eingehen. Eilanträge bedürfen der 2/3-Mehrheit des Kreiskirchenrates, um kurzfristig auf die Tagesordnung genommen und beraten zu werden.

Überblick 2025

Januar
15.01.2025 - Sitzung
24.01.-25.01.2025 - Klausurtagung

Februar
12.02.2025 - Sitzung
22.02.2025 - Ältestentag

März
12.03.2025 - Sitzung
15.03.2025 - Frühjahrstagung der Kreissynode

April
09.04.2025 - Sitzung

Mai
14.05.2025 - Sitzung

Juni
11.06.2025 - Sitzung

Juli
09.07.2024 - Sitzung

August
Sitzungsfrei

September
10.09.2025 - Sitzung
20.09.2025 - Klausurtagung

Oktober
15.10.2025 - Sitzung

November
08.11.2025 - Herbsttagung der Kreissynode
12.11.2025 - Sitzung

Dezember
10.12.2025 - Sitzung