Die kirchliche Baupflege verbindet die Fürsorge für unsere denkmalbedeutenden Gebäude mit niveauvoller und nachhaltiger Architektur bei sich ändernden Nutzungsanforderungen.
Der Gebäudebestand unseres Kirchenkreises umfasst viele unterschiedliche Kirchen, Kapellen und Friedhofskapellen sowie zahlreiche Pfarrhäuser, Gemeindezentren, Wohnhäuser und Verwaltungsgebäude. Außerdem gehören Kindertagesstätten zu unseren Häusern, in denen kirchliches Leben seinen Ort findet. Aus dieser Vielfalt unserer Gebäude folgen unzählige Bau-, Sanierungs- und Pflegeaufgaben für die Kirchengemeinden.
Bei der Betreuung dieser anspruchsvollen Herausforderungen wirken die Gemeindekirchenräte mit den Beauftragten des Kirchenkreises und landeskirchlichen Bauaufsichtsbehörden vielfältig zusammen. Dabei erfolgt die baufachliche Beratung der Kirchgemeinden durch die fachlich versierte Baupflegerin des Kirchenkreises. Sie begleitet und unterstützt die Kirchgemeinden bei ihrem Bemühen rund um ihre Bauaufgaben. Sie bringt ihre Kenntnisse für baufachliche Stellungnahmen zu Bauanträgen ein und gibt Tipps bei der Nutzung von Förderprogrammen.
Angesicht der speziellen Bausubstanz von Kirchen und den Besonderheiten kirchgemeindlicher Aufgaben bietet eine frühzeitige Einbeziehung der Baupflegerin Gewähr dafür, dass Bauanträge von den zuständigen Ämtern zielführend bearbeitet werden.
Die Baupflegerin leitet die Arbeitsgruppe Bau für eine breitere Beteiligung.
Mit einem gutem Wissenstand in Bezug auf Gesetzgebung, Regelwerke und Technik ist die Baubeauftragte in unserem Kirchenkreis Andrea Molkethin Ansprechpartnerin für Fragen zu den Bauprojekten der Kirchengemeinden.
In Abhängigkeit des Bauumfanges, der Bedeutung des Gebäudes und der Gemeindesituation kann unsere Baupflegerin folgende Maßnahmen unterstützen:
Beratung und Erarbeitung von Lösungen zu baulichen Problemstellungen
Schreiben von Stellungnahmen für den Kreiskirchenrat bzw. für Ämter und Fördermittelgeber
Mitarbeit an Kosten- und Finanzierungsplänen sowie Anträgen; Vorbereitung von GKR-Beschlüssen
Vertragsgestaltung mit Baufirmen und Architekten
Baubegleitung in begrenztem Umfang; Begleitung bei Abstimmungen mit Ämtern und die
Mitarbeit an Abrechnungen der Baumaßnahmen