Parlament des Kirchenkreises tagt

Die 65 Synodalen des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) treffen sich am 25. März 2023 zur diesjährigen Frühjahrstagung der Kreissynode. Die Kreissynode, das höchste Entscheidungsorgan des EKMB, wird wichtige zukunftsweisende Themen beraten und notwendige Entscheidungen treffen.

Im Mittelpunkt der Frühjahrstagung stehen drei Schwerpunkte:

  • Die Gebäudepriorisierung, mit der festlegt wird, welche Kirchengebäude in Zukunft weiterhin eine kirchliche Förderung erhalten werden.
  • Die Änderung der Finanzsatzung, die aufgrund des Klimaschutzgesetztes der Landeskirche notwendig wird, und
  • die geplante Ehrenamtsakademie.

Termin: 25. März 2025, 9:00 - 17:00 Uhr
Tagungsort: Kantine der Fliedners Lafim-Diakonie gemeinnützige GmbH, Belziger Chaussee 6, 144776 Brandenburg an der Havel

Die Tagung ist öffentlich. Gäste sind willkommen.

Weitere Informationen zur Tagesordnung:

Die Gebäudepriorisierung, die ausschließlich die Kirchengebäude betrifft, wird notwendig, da die Bauerhaltung in Zukunft nicht mehr ausschließlich von kirchlicher Seite getragen werden kann. Dazu hat die Landeskirche die Kirchenkreise beauftragt, anhand definierter Kriterien ihre Kirchgebäude zu kategorisieren. Künftige Bezuschussungen aus kirchlichen Töpfen werden daran geknüpft.  171 Kirchengebäude zählt der Kirchenkreis, die bewertet und priorisiert werden müssen. Der Kreiskirchenrat hat dazu im Herbst 2022 einen Beschluss verfasst, der in der Synode vorgestellt und diskutiert wird.
(Die oberste Priorität des Prozesses wird nach wie vor sein, das vielfältige kirchliche Leben mit Veranstaltungs- und Verkündigungscharakter zu fördern).

Durch die Verabschiedung des Kirchengesetzes der Landeskirche zur Förderung des Klimaschutzes werden Änderungen der Finanzsatzung notwendig. Das Gesetz sieht vor, für kirchliche Gebäude gemäß Verursacherprinzip eine Abgabe zu entrichten, die in einen Klimaschutzfond eingezahlt wird. Aus diesem Fond heraus werden wiederum energetisch nachhaltige Sanierungsmaßnahmen gefördert. Der Kirchenkreis ist verpflichtet, diesen Fond zu bilden und zu verwalten. Die Abgaben sind von den Gemeinden zu entrichten. Das Gesetz ist seit 01. Januar 2023 in Kraft. Der Kreiskirchenrat hat entschieden, die für die Jahre 2023 und 2024 fällig werdende Abgabe für alle Gemeinden zu 100% durch den Kirchenkreis zu übernehmen und der Synode eine entsprechende Änderung der Finanzsatzung vorgeschlagen. In dieser Zeit will der Kirchenkreis eine solidarische Lösung für die Umsetzung erarbeiten, die ab 2025 in Kraft treten soll.

 Das innerkirchliche Leben wird in vielfältiger Weise vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Um die Ehrenamtlichen zu stärken, überlegt der Kirchenkreis eine Ehrenamtsakademie zu etablieren. Sie soll an das neue Kirchenkreiszentrum in Lehnin angegliedert werden.

Datailiertere Informationen zur Kreissynode finden Sie hier.

Veröffentlicht am: